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Vorlage - 2020/19-112  

Betreff: 2. Änderung der Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls für das Gebiet südlich Dorfstraße 26, 28 und 30, östlich Zarpener Weg und westlich Dorfstraße 24
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Rehhorst Entscheidung
12.10.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Geltungsbereich neu  
2) Entwurf der Satzung (Stand: 29.09.2020)  
3) Entwurf der Begründung (Stand: 29.09.2020)  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Geltungsbereich der 2. Änderung der Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls wird geändert. Der Geltungsbreich umfasst das Gebiet südlich Dorfstraße 30, östlich Zarpener Weg und westlich Dorfstraße 24.

 

2.1    Der Entwurf des 2. Änderung der Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls wird geändert. Der Geltungsbreich umfasst das Gebiet südlich Dorfstraße 30, östlich Zarpener Weg und westlich Dorfstraße 24 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt/mit folgenden Änderungen gebilligt: ...

2.2    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 17.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls beschlossen. Eine Maßgabe war der Abschluss eines Kostenübernahmevertrages. Dieser liegt vor, so dass das Verfahren fortgesetzt werden kann.

 

Der Geltungsbereich kann nach Rücksprachemit den zuständigen Fachdiensten des Kreises Stormarn auf das Minimum reduziert werden.

 

Als nächster Schritt steht, wie für einen Bebauungsplan, der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss an. Der Entwurf ist als Anlage beigefügt. 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1) Geltungsbereich (neu)

2) Entwurf der Satzung (Stand: 29.09.2020))

3) Entwurf der Begründung (Stand: 29.09.2020)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Geltungsbereich neu (268 KB)      
Anlage 2 2 2) Entwurf der Satzung (Stand: 29.09.2020) (1140 KB)      
Anlage 3 3 3) Entwurf der Begründung (Stand: 29.09.2020) (348 KB)      
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