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Vorlage - 2020/13-115  

Betreff: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Havighorst nördlich und südlich der Kreisstraße 1, östlich Havighorst 10 und 11 sowie westlich des Bolzplatzes
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst Vorberatung
31.08.2020 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Feldhorst (offen)   
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
03.09.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 4. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Ortsteil Havighorst nördlich und südlich der Kreisstraße 1, östlich Havighorst 10 und 11 sowie westlich der Kläranlage Havighorst folgende Änderung der Planung vorsieht:

 

-          Anpassung der Flächendarstellung „Bolzplatz“ an die tatsächlichen Gegebenheiten,

-          Umwandlung Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche,

-          Umwandlung einer Teilfläche „Bolzplatz“ in Wohnbaufläche.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein geeignetes Planungsbüro beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:                             Öffentliche Auslegung.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Als erster Schritt ist die Planung gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen. 

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens/dem Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen. 

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeinde Feldhorst hat sich in letzter Zeit intensiv mit ihrer Entwicklung befasst und hierzu in der Gemeindevertretung am 14.05.2020 das Siedlungsentwicklungskonzept beschlossen.

 

Es besteht aktuell immer noch eine hohe Nachfrage nach Baugrundstücken - nicht nur aus der Gemeinde selbst, sondern auch aus dem Amtsbereich und der weiteren Umgebung. Mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 1 im Ortsteil Steinfeld kann dieser nicht gedeckt werden.  Deshalb sollte die Gemeinde über die Ausweisung weiterer Flächen nachdenken, z.B. im Ortsteil Havighorst.

 

Für diesen Ortsteil wird im Siedlungsentwicklungskonzept eine Entwicklung auf den Flächen H1, H1a, H2, H3 und H4 favorisiert.

 

(Auszug aus „Siedlungsentwicklung der Gemeinde Feldhorst“)

 

In dem seit dem 15.06.2000 wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldhorst – Ortsteil Havighorst sind die Bereiche als Fläche für die Landwirtschaft und z.T. als Bolzplatz dargestellt. Der Bolzplatz befindet sich vor Ort ca. 40 m weiter im Südosten, als im Flächennutzungsplan dargestellt. Er grenzt an die Kläranlage Havighorst an. Die Darstellung sollte mit der Flächennutzungsplanänderung an die tatsächliche Lage angepasst werden.

 

(Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldhorst-Ortsteil Havighorst)

(Luftbild 03/2020 GeoMedia Smart Client - Kreis Stormarn)

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (165 KB)      
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