Vorlage - 2020/13-121
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Feldhorst beschließt das Spülen und Reinigen der gemeindeeigenen Rohrleitung am Spielplatz in Havighorst. Hierzu wird die Verwaltung gebeten entsprechende Angebote einzuholen, der stellvertretende Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an das wirtschaftlichste Unternehmen zu vergeben.
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GO sind zu beachten.
Sachverhalt:
Gemäß anhängendem Antrag wurde festgestellt, dass vermehrt Wasseransammlungen auf privaten Grund und Boden. Es wird vermutet, dass die Entwässerung bzw. Ableitung durch Verstopfung der Gemeindeleitung (alter Graben am Spielplatz) nicht gewährleistet werden kann und es somit zum Rückstau des Niederschlagswassers auf angrenzender Ackerfläche komme.
Die Unterhaltung des Grabens liegt in der Obliegenheit der Gemeinde Feldhorst. Eine erste Verfilmung durch die Firma Kanalcontrol hat Wurzelschäden und Verstopfung in der Verrohrung festgestellt. Die Kosten werden nach Aufwand berechnet und der Zeit auf 2.000 € bis 2.500 € geschätzt. Der Haushalt der Gemeinde gibt dies in diesem Bereich her, ein Nachtrag ist damit nicht notwendig.
Anlage/n:
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Antragsunterlagen
Kartenauszug
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2020-09-03_Antrag Rohrverstopfung (328 KB) |