Vorlage - 2020/21-103
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Westerau beschließt anhängende Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Westerau ohne/mit folgenden Änderungen:
Sachverhalt:
In SHGT – info – intern Nr. 278/20 wurde genauer auf ein vor dem Verwaltungsgericht Schleswig geschlossenem Urteil bezüglich der Angaben zum Entstehungszeitpunkt einer Steuerschuld eingegangen. Auch die Hundesteuersatzung der Gemeinden des Amtes Nordstormarn sind in dieser Hinsicht nicht eineindeutig geregelt.
Dies hat dazu geführt, dass die Satzung im Ganzen, mit Hilfe eines Fachanwaltes, geprüft und überarbeitet wurde. Die Satzung in der Vorlage ist Kleinteiliger, bietet somit den Mitarbeitern des Amtes Nordstormarn sowie der Gemeinde selbst Handlungs- und Rechtssicherheit. Aufgrund der Menge an Änderungen wird die Satzung als Neufassung und nicht als Änderung vorgelegt.
Anlage/n:
Anlage/n:
Satzung über die Erhebung von Hundesteuern
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Hundesteuer Westerau (154 KB) |