Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2020/23-098  

Betreff: Änderung der Zerlegungsvereinbarung TraveNetz
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Nordstormarn
18.11.2020 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zerlegungsvereinbarung  
Anschreiben Trave Netz Seite 4 Vergleichsbetrachtung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit steuerlicher Rückwirkung zum 01. Januar 2020 hat die Schleswig-Holstein Netz AG ihren Teilbetrieb in die TraveNetz GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht. Zudem wird die TraveNetz von der HanseGas GmbH Gasleitungsnetze mit Wirkung zum 01. Januar 2021 erwerben.

 

Das Versorgungsgebiet der TraveNetz umfasst neben dem Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck auch die Gemeinden des Amtes Nordstormarn.

 

Seit dem 01. Januar 2020 ist der Gewerbesteuermessbetrag nach §§ 28 ff Gewerbesteuergesetz zu zerlegen. Bisher erfolgte die Zerlegung der EON.Hanse wie folgt:

 

- zu 50 %  das Verhältnis, in dem die gesamten Betriebseinnahmen zu den in den                              einzelnen, für die Zerlegung in Betracht kommenden Gemeinden erzielten                             Einnahmen stehen

 

- zu 25 %  das Verhältnis der gesamten Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer zu der                             Anzahl der in den einzelnen, für eine Zerlegung in Betracht kommenden                                           Gemeinden wohnenden Arbeitnehmer

 

- zu 25 %  das Verhältnis der gesamten Kinderzahl der bei dem Unternehmen                              beschäftigten Arbeitnehmer zu der Anzahl der in den einzelnen, für die                                           Zerlegung in Betracht kommenden Gemeinden wohnenden Arbeitnehmer-                            Kinder. Berücksichtigt sind Kinder, soweit sie bei Beginn des                                                         Erhebungszeitraumes das 18. Lebensjahr noch nicht vollenden haben

 

Aus Sicht der TraveNetz wird dieser Schlüssel als ungerecht gegenüber den Umlandgemeinden empfunden. Es wird einer Verteilung nach verbauten Anlagevermögen angestrebt. Diese Möglichkeit der Zerlegung wurde in einem ersten Gespräch mit der Stadt Reinfeld sowie den Vertretern von TraveNetz erörtert. Den Aufstellungen der TraveNetz zufolge, sei eine Besserstellung der Gemeinden zu erwarten. Um eine Vergleichsmöglichkeit zu erhalten, wurden die Vertreter der TraveNetz um eine Gegenüberstellung gebeten.

Diese liegt zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vor.

 

Die Verträge wurde bereits an die Bürgermeister der Amtsgemeinden weitergeleitet.

 

Eine Abweichung von § 29 Gewerbesteuergesetz ist nach § 33 nur möglich, wenn alle Beteiligten sich für diese Zerlegungsvereinbarung aussprechen. 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zerlegungsvereinbarung (147 KB)      
Anlage 2 2 Anschreiben Trave Netz Seite 4 Vergleichsbetrachtung (374 KB)      
Seite zurück Nach oben