Vorlage - 2020/20-126
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Wesenberg billigt die Änderungen des Jahresabschlusses per 31.12.2014.
Weiter beschließt sie die Endgültigkeit des vorliegendem und damit auch der Folgeabschlüsse.
Sachverhalt:
In Ihrer Sitzung vom 22.08.2018 hat die Gemeinde Wesenberg die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 beschlossen. Der Jahresabschluss für das Jahr 2014 wurde nur vorläufig vorgelegt und wurde somit nicht komplett umgesetzt.
Der Hintergrund: Im Jahr 2014 wurden die Eröffnungsbilanzen der Gemeinden des Amtes geprüft, darunter auch die der Gemeinde Wesenberg. Die fehlenden Unterlagen der Regenwasserkanalisation wurden anhand von Echtwerten der Gemeinde Klein Wesenberg sowie den Einwohnerwerten der Gemeinden „künstlich“ hochgerechnet. Diese Tatsache wurde vom Gemeindeprüfungsamt bemängelt.
Gemäß § 56 GemHVO – Doppik ist eine Korrektur der Eröffnungsbilanz nur bis in fünfte Jahr, sprich den 31.12.2014, möglich. Im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 bis 2018 wurde auf die Unbeständigkeit der Abschlüsse hingewiesen. Dies sei weder für die Gemeinde selbst noch aus Sicht der Verwaltung befriedigend, so dass sich darauf verständigt wurde den Jahresabschluss 2014 und damit auch die Folgeabschlüsse endgültig zu schließen. Eine Nachfrage bei dem Gemeindeprüfungsamt fiel positiv aus. Aufgrund der Anzahl an fehlenden bzw. schwebenden Jahresabschlüsse, sei diese Entscheidung nachvollziehbar, müsse jedoch formal einmal durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.
Anlage/n:
Anlage/n:
Korrektur JA 2014
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Korrekur Anhang JA zum 31.12.2014 (837 KB) |