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Vorlage - 2020/23-093-01  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2021
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/23-093
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Nordstormarn
18.11.2020 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
23HH2021_Kurzfassung  
23HH_2021  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Nach öffentlicher Beratung beschlossen:

a) der Haushaltsplan für das Jahr 2021

b) die der Urschrift der Niederschrift beigefügten Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn.

 

Der Amtsausschuss ermächtigt § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 4 Gemeindeordnung den Amtsdirektor bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zu Leistung dieser Aufgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

 

 

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Sachverhalt:

Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes basiert auf:

- den Rechnungsergebnissen des Jahres 2019

- hinsichtlich der Berechnung der vorläufigen Amtsumlage auf den hochgerechneten Werten des Jahres 2020 sowie dem FAG - Erlass von 29.09.2020

- und den als Vorschlag durch die Amtsverwaltung eingebrachten Vorhaben für das Jahr 2020.

 

Der Haushaltsplan des Amtes Nordstormarn umfasst den insoweit selbstständigen Teilhaushalt der Grundschule Zarpen, bestehend aus drei Produktbereichen:

211020 - Grundschule Zarpen

211021 - offene Ganztagsschule Zarpen

241010 - Schülerbeförderung Grundschule Zarpen

Der Schulverband Zarpen hat über seinen Haushalt am 19.10.2020 in eigene Verantwortung beschlossen. Die weiteren Ausführungen beziehen deshalb diese Teilhaushalte nicht mit ein.

 

a) Ergebnisplan

Der Ergebnisplan des Jahres 2021 sowie die Finanzkraft der Gemeinden wird von der COVID-19-Pandemie geprägt. Zwar fällt die Steuerschätzung von September diesen Jahres für 2020 in vielen Bereichen besser aus als noch die Mai-Steuerschätzung erwarten ließ. Gleichwohl bleiben die Einbußen erheblich, und die Aussichten für 2021 und 2022 haben sich verschlechtert. Um diese Steuerausfälle aufzufangen wurde ein Stabilitätspakt für unsere Kommunen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden vereinbart, um die Handlungssicherheit der Kommunen zu sichern.

 

So sieht der Finanzausgleich die Teilung in drei Teilschlüsselmassen vor. Es wurde gutachterlich festgestellt, dass Menschen unter 18 Jahren besondere Bedarfe verursachen. Diese Altersgruppe wird bei den Schlüsselzuweisungen da die Gemeinden zur Hälfte (0,5) zu der Einwohnerzahl hinzugezählt.

Weiter soll die bedarfstreibenden Flächenlasten besonders berücksichtigt werden. Dazu werden bei den Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden 15 % steuerkraftunabhängig nach Kilometerzahl der Gemeindestraßen als gutachterlicher Indikator verteilt.

 

Weiter bekommen die Gemeinden für die Corona bedingten Mindereinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer Ausgleichszahlungen. Diese werden je zur Hälfte 2020/2021 der Steuerkraft der Gemeinden zugeschrieben.

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf geht insoweit von einer stabil bleibenden Höhe der Amtsumlage aus.

 

Im Bereich der Erträge wurden erstmals Erstattung Auslagen für das Dienstfahrzeug in Höhe von 10.000 € eingestellt. Diese sind kostendeckend zu den Aufwendungen für das Leasingfahrzeug zu betrachten. Weitere Anpassungen wurden in den Bereichen der Abrechnung Kreisanteile Asyl sowie bei den Verwaltungskostenanteilen der Kostenrechnenden Einrichtungen vorgenommen.

 

Im Bereich der Aufwendungen wurden die Personalkosten in allen Bereichen gemäß anstehender Tariferhöhung angepasst. Weiter wurde eine IT-Stelle sowie für das Bauamt eine Ganztagskraft eingeplant. Weitere Aufwendungen wurden für die Erstellung der Amtsbroschüre/Homepage mit 4.000 €, Auslagen in Höhe von 10.000 € für die Bundestagswahl sowie Überwachung Indirekteinleitung, aufgrund der Kündigung des WZV.

Darüber hinaus verschieben sich die Aufwendungen aus der für das Jahr 2019 geplanten Flachdachsanierung des Amtsgebäudes in Höhe von 100.000 € auf das Jahr 2021.

 

Dies führt im Ergebnisplan des Amtshaushaltes 2021 bereinigt um die einmaligen Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen zu einem Defizit in Höhe von 29.200 € (ohne GS Zarpen).

 

b) Finanzplan

Der Finanzplan sieht ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 108.700 €. Diese würde insoweit für Investitionen zur Verfügung stehen.

 

Der investive Teil beinhaltet Haushaltsansätze für Auszahlungen bereinigt um die GS Zarpen in Höhe von 241.000 €. Diesem inbegriffen sind Auszahlungen für eine neue Telefonanlage, Ersatzbeschaffung Notebooks, Smartphone, die Beschaffung der neuen Finanzsoftware, Umstellung von Meso auf Voice, Terminvergabesystem sowie die Beschaffung eines Mähbalken und SÜVO Fahrzeug. Weiter wurden für die bestehenden Unterkünfte rein vorsorglich Haushaltsansätze für die Beschaffung von Sammelposten zwischen 150 und 1.000 € in Ansatz gebracht. Der Haushaltsansatz der Amtswehrführung wurde aus dem Jahr 2020 übernommen.

 

Des Weiteren wird die jährliche Tilgung der Kreditverbindlichkeit zur Schaffung Flüchtlingsunterkünfte mit 27.000 € ausgewiesen.

 

Im Saldo aller Ein- und Auszahlungen schließt der Finanzplan mit einem angenommenen Defizit in Höhe von 196.500 € ab.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

Haushaltsplan 2021

Ergebnisplan 2021

Übersicht Teilergebnispläne 2021

Finanzplan 2021

Übersicht investive Teilfinanzpläne

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 23HH2021_Kurzfassung (418 KB)      
Anlage 2 2 23HH_2021 (1104 KB)      
Stammbaum:
2020/23-093   Haushaltssatzung mit Plan 2021   Kämmerei   Beschlussvorlage
2020/23-093-01   Haushaltssatzung mit Plan 2021   Kämmerei   Beschlussvorlage
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