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Vorlage - 2020/20-135  

Betreff: Wirtschaftsplan 2021 der KiTa "Stubbendorfer Mäuseburg"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg Vorberatung
19.11.2020 
Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg (offen)   
Gemeindevertretung Wesenberg Entscheidung
26.11.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wesenberg nimmt den Wirtschaftsplan für die KiTa „Stubbendorfer Mäuseburg“ für das Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis (Anlage 2) und ist bereit, ein eventuell entstehendes Defizit zu tragen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 30.09.2020 wurde vom neuen Träger der KiTa „Stubbendorfer Mäuseburg“ der Wirtschaftsplan für das kommende Haushaltsjahr 2021 vorgelegt.

 

Gemäß Wirtschaftsplan ist mit Ausgaben in Höhe von 860.410,93 € zu rechnen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von 881.986,80 €. Hieraus errechnet sich ein Überschuss in Höhe von 21.575,87 €.

 

Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Hochrechnung des Probelaufs im Kita-Portal von Oktober 2020 Fördermittel in Höhe von 670.932,00 € ergeben hat. Im Wirtschaftsplan sind 691.824,00 € angegeben. Es ist zurzeit in Klärung, wie diese Differenz zu Stande kommt. Wird der geringere Förderbetrag angesetzt, errechnet sich für 2021 ein Defizit in Höhe von 5.316,13 €.

 

Gemäß dem neuen Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) erhält die Standortgemeinde bis Ende 2024 die Fördermittel nach Abrechnung aus der KiTa-Datenbank monatlich durch den Kreis Stormarn überwiesen. Die Fördermittel sind im Wirtschaftsplan als SQKM-Mittel in den Einnahmen aufgeführt und ersetzen ab 2021 die Zuschüsse von Land und Kreis sowie die Vorauszahlung der Gemeinden.

 

Die Elternbeiträge fallen seit 01.08.2020 durch die Beitragsdeckelung geringer aus als im Vorjahr.

 

Unabhängig von einem möglichen Defizit für eine Kindertageseinrichtung sind die Gemein-den nach dem KiTaG verpflichtet, einen sogenannten Wohngemeindeanteil –in der Regel- an den Kreis Stormarn zu zahlen. Dieser beläuft sich ab 2021 für die Gemeinde Wesenberg auf 442.229,04 € jährlich (gemäß Hochrechnung des Probelaufs im Oktober 2020).

 

Ausgehend von dem vorläufigen Ergebnis aus dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2021 belaufen sich die Gesamtkosten für die Kinderbetreuung in der Gemeinde Wesenberg im Jahr 2021 insgesamt auf 420.653,16 €.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlagen:Vergleichsberechnung Vorjahre

Wirtschaftsplan Stubbendorfer Mäuseburg 2021 (Johanniter) 

 

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