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Vorlage - 2021/22-102  

Betreff: Nachwahl zweier Mitglieder und stellvertretendes Mitglied (FKW) des Finanzausschusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Zarpen Entscheidung
01.04.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

 

a)      Nachwahl zweier Mitglieder des Finanzausschusses

 

Nach Aufruf durch den Bürgermeister werden für die Nachbesetzung (Mitglied des Finanzausschusses) folgende Vorschläge benannt:

 

 

………………………………………………………..

 

Abstimmungsergebnis: ………… Stimmen dafür

         ………… Stimmenthaltungen

 

………………………………………………………...

 

Abstimmungsergebnis: ………… Stimmen dafür

         …………  Stimmenthaltungen

 

..............................................................................

 

 

Damit sind Frau/Herr ………………… und Frau/Herr …………….. gewählt. Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.

 

b)     Nachwahl stellvertretendes Mitglied (FKW) des Finanzausschusses

 

Nach Aufruf durch den Bürgermeister werden für die Nachbesetzung (stellvertretendes Mitglied (FKW) des Finanzausschusses folgende Vorschläge benannt:

 

………………………………………………………..

 

Abstimmungsergebnis: ………… Stimmen dafür

         ………… Stimmenthaltungen

 

………………………………………………………...

 

Abstimmungsergebnis: ………… Stimmen dafür

         ………… Stimmenthaltungen

 

..............................................................................

 

 

Damit ist Frau/Herr …………………gewählt. Sie/er erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.

 

 

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Sachverhalt:

 

a)        Der Gemeindevertreter Herr Dirk Meyer ist im Februar 2021 verstorben.

 

Als Nachrücker in die Gemeindevertretung Zarpen wurde Herr Frank Meyer festgestellt, der das Mandat angenommen hat. Herr Frank Meyer war bürgerliches Mitglied im Finanzaus-schuss der Gemeinde Zarpen. Gem. § 46 Abs. 3 Satz 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein scheiden bürgerliche Mitglieder  aus dem Ausschuss kraft Gesetzes aus, wenn sie Mitglied der Gemeindevertretung werden.

 

Außerdem hat Herr Weinrich schriftlich erklärt, dass er als Mitglied des Finanzausschusses zurücktritt.

 

Es sind somit zwei Mitglieder des Finanzausschusses nachzuwählen. Frei gewordene Sitze im Ausschuss werden nach § 46 Abs. 10 i.V.m. § 40 Abs. 3 GO nachbesetzt. Die Abstim-mung erfolgt mit Ja-Stimmen und Enthaltungen, Nein-Stimmen bleiben unberücksichtigt. Gewählt ist die Person mit den meisten Ja-Stimmen (Meiststimmenverfahren).

 

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Zarpen können in den Finanzausschuss auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können (bürgerliche Mitglieder). Ihre Zahl darf die der Gemeindevertreter/innen im Ausschuss nicht erreichen.

 

 

b)                  Herr Dirk Meyer war stellvertretendes Mitglied für die FKW des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen.

 

Es ist ein stellvertretendes Mitglied für die FKW des Finanzausschusses nachzuwählen. Die Nachfolgerin/der Nachfolger wird im Meiststimmenverfahren gewählt. Gewählt ist die Person mit den meisten Ja-Stimmen. Die Abstimmung erfolgt mit Ja-Stimmen und Enthaltungen, Nein-Stimmen bleiben unberücksichtigt.

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n: keine

 

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