Vorlage - 2021/23-120
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Beschlussvorschlag:
Der Kostenverrechnungssatz wird auf 45 Euro je geleistete Arbeitsstunde festgelegt. Der Verrechnungssatz beinhaltet die Rüstzeiten, Anfahrt, Personal- sowie Betriebskosten. Einsatzbezogene Materialkosten werden gesondert abgerechnet.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Amtsausschusses vom 24.06.2020 wurde für den Bauhof ein Verrechnungssatz von 50 €/h festegelegt. Eine Kostenprüfung sollte nach einem halben Jahr Laufzeit stattfinden.
Dem anhängenden Betriebsabrechnungsbogen (Anlage 1) ist zu entnehmen, dass sich die Belastung des Amthaushaltes, im Bereich der Kostenstelle Bauhof um die Hälfte reduziert hat.
Für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß anhängender Gebührenkalkulation ein Verrechnungssatz von 45 €/h prognostiziert.
Der Bauhof wird als kostenrechnende Einrichtung geführt. Diese ist gemäß Kommunalabgabengesetz kostendeckend zu betreiben.
Anlage/n:
Anlage/n:
Betriebsabrechnungsbogen
Gebührenkalkulation
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-03-25_Betriebsabrechnungsbögen (731 KB) | ||||
2 | 2021-03-25_Gebührenkalkulation 2021 (652 KB) |