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Vorlage - 2021/20-150  

Betreff: Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg Entscheidung
25.11.2021 
Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Gemeindevertretersitzung am 11.05.2021 wurde Herr Martin Scholmeyer als bürgerliches Mitglied in den Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg gewählt.

 

Gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung werden Mitglieder, die nicht der Gemeindevertre-tung angehören, von der oder dem Vorsitzenden des Ausschusses durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihr Amt eingeführt. Die Mitglieder der Ausschüsse handeln in ihrer Tätigkeit nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Text:

Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften, unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit (Handschlag).

 

 

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