Vorlage - 2021/21-127
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Westerau beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Westerau mit folgenden/ohne Änderungen.
Sachverhalt:
In ihrer Sitzung am 22.03.2021 hat die Gemeindevertretung Westerau die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen.
Mit Gesetz vom 25.05.2021 wurde die Gemeindeordnung zu dem gerade erst eingefügten
§ 35a „Sitzungen in Fällen höherer Gewalt“ nochmals geändert.
§ 35 a Abs. 3 GO lautet: „In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 findet eine Wahl im Falle eines Widerspruchs nach § 40 Abs. 2 GO durch geheime briefliche Abstimmung statt. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.“
Die Regelung in der Hauptsatzung ist entsprechend anzupassen.
Entsprechend dem Gesetz vom 25.05.2021 sind Hauptsatzungen spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu ändern.
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Anlage/n:
Anlagen: 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Westerau
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-07-21 1. Änderung HS Westerau (104 KB) |