Vorlage - 2021/13-148
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Feldhorst nimmt die Finanzabrechnung des Einrichtungsträgers „Kindergarten Feldhorster Spatzen e.V.“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird gebeten, den errechneten Überschuss in Höhe von 3.957,85 € zu vereinnahmen.
Sachverhalt:
Die Finanzabrechnung für das Jahr 2020 durch den Träger „Kindergarten Feldhorster Spatzen e.V.“ liegt der Gemeinde Feldhorst vor – s. Anlage 1.
Die Gemeinde Feldhorst hat auf der Grundlage des Finanzplanes für 2020 eine Vorauszahlung in Höhe von 39.600,00 € geleistet.
Aus der Abrechnung ist ein Überschuss zu verzeichnen:
Ausgaben 121.217,53 €
Einnahmen ohne Gemeindezuschuss 85.575,38 €
Defizit für Standortgemeinde 35.642,15 €
Vorauszahlung der Standortgemeinde 39.600,00 €
./. tatsächl. Defizit 35.642,15 €
Überschuss/Erstattung durch den Träger 3.957,85 €.
Die Gemeinde Feldhorst hat im Haushaltsjahr 2020 Einnahmen für Kinder aus Fremd-gemeinden, sogenannte Kostenausgleiche, in Höhe von 18.051,34 € erhalten.
Im Gegenzug muss die Gemeinde Feldhorst auch einen Kostenausgleich für die Kinder zahlen, die eine auswärtige Kindertagesstätte besuchen. Bis Anfang Oktober 2021 sind Kosten in Höhe von 10.044,04 € als Kostenausgleichszahlungen für die Gemeinde Feldhorst entstanden.
Die KiTa-Reform wurde vom 01.08.2020 auf den 01.01.2021 verschoben. Die Elternbeiträge wurden jedoch zum 01.08.2020 „gedeckelt“. Der hierdurch entstandene Einnahmeausfall wurde mit einem einmaligen Landeszuschuss in Höhe von 5.041,40 € „entschädigt“.
Als Anlage (2) liegt eine Auflistung über die im Jahre 2020 gebuchten Einnahmen und Ausgaben rund um die KiTa „Feldhorster Spatzen“ zur Kenntnis bei.
Anlage/n:
Anlagen:
1) Finanzabrechnung 2020 einschl. Vergleich mit 2019
2) Einnahmen und Ausgaben rund um die KiTa „Feldhorster Spatzen“
im Jahre 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-09-20_Finanzabrechnung 2020_Feldhorster Spatzen e.V. Anlage 1 (78 KB) | ||||
2 | 2021-09-20_Finanzabrechnung 2020_Feldhorster Spatzen e.V. Anlage 2 (58 KB) |