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Vorlage - 2021/13-150  

Betreff: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steingeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern)
hier: Ergebnis der Wiederholung der öffentlichen Auslegung sowie Abschließender Beschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
10.11.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Beschlussempfehlung  
2. Änderung des Flächennutzungsplanes  
3) Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

-          Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes

-          Schleswig-Holstein vom 21.07.2020

-          Archäologisches Landesamt vom 19.06.2020

-          Schleswig-Holstein Netz AG vom 19.07.2020

-          TraveNetz GmbH vom 17.07.2020

-          Deutsche Telekom Technik GmbH vom 18.06.2020

-          Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 13.07.2020

-          Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 25.06.2020

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

-          Kreis Stormarn vom 24.07.2020

-          Naturschutzbund Deutschland, LV S-H. (NABU) e.V./Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. vom 12.07.2020

 

Das Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steingeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern).

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Amtsdirektor des Amtes Nordstormarn wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame Flächennutzungsplanänderung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 03.09.2020 die zum Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen beraten und den Abschließenden Beschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

 

Flächennutzungsplanänderung bedürfen gemäß 6 Abs. 1 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Dieses ist in Schleswig-Holstein das Ministerium für Inneres, Ländliche Räume, Integration und Gleichstellung. Daher wurde die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst dem Ministerium für Inneres, Ländliche Räume, Integration und Gleichstellung SH über den Kreis Stormarn zur Genehmigung mit den dazugehörigen Verfahrensunterlagen zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Die Prüfung hat eine fehlerhaft öffentliche Auslegung ergeben. Hierbei handelt es sich um einen beachtlichen Fehler nach § 214 Abs. 1Satz 1 Nr. 2 BauGB, der eine Wiederholung des Verfahrensschrittes zur Folge hat.

 

Die der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes inklusive Begründung sowie die umweltrelevanten Informationen haben gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 23.07.2021 bis einschließlich 28.08.2021 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Während der erneuten Auslegung wurden aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht. Eine erneute Beteiligung der gemäß § 4 (2) BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände und Nachbargemeinden war nicht erforderlich.

 

Die am 03.09.2020 noch nicht vorliegende abschließende positive Stellungnahme der Landesplanungsbehörde ist am 25.09.2021 eingegangen. Es wird bestätigt, dass Ziele der Raumordnung den Planungsabsichten nicht entgegenstehen.

 

Der Abschließende Beschluss vom 03.09.2020 kann daher ohne erneute Abwägung wiederholt werden. Die Unterlagen zur damaligen Sitzung der Gemeindevertretung sind beigefügt. Änderungen ergeben sich nicht.

 

Als nächstes wird die Flächennutzungsplanänderung dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorgelegt.

 


Anlage/n:

Anlage/n:

1) Beschlussempfehlung (Stand: 04.08.2020)

2) 2. Änderung des Flächennutzungsplanes

3) Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Beschlussempfehlung (466 KB)      
Anlage 2 2 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (375 KB)      
Anlage 3 3 3) Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (1471 KB)      
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