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Vorlage - 2021/23-166  

Betreff: Neubau der Dörfergemeinschaftsschule Zarpen
hier: Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss Amt Nordstormarn Vorberatung
25.10.2021 
Sitzung des Schulausschusses Zarpen (offen)   
Amtsausschuss Nordstormarn Entscheidung
15.11.2021 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag (Stand: Entwurf 13.10.2021)  
Geltungsbereich F-Plan-Änderung  
Geltungsbereich B-Plan  

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss stimmt dem anliegenden Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Übernahme von Planungskosten zu. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Vertrag mit der Gemeinde Zarpen abzuschließen. 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Mitglieder des Schulausschusses oder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ... 


Sachverhalt:

Der Amtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24.06.2020r den Neubau der Dörfergemeinschaftsschule Zarpen Schulgebäudes ausgesprochen.

 

Das geplante neue Schulgelände soll auf der nördlich des Sportplatzes und der Bebauung „Am Sportplatz“ gelegenen landwirtschaftlichen Fläche entstehen. Verkehrlich soll die Fläche direkt an die Landesstraße L 71 (Hauptstraße) angeschlossen werden. Für den neuen Standort muss neben der Änderung des Flächennutzungsplanes auch ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieses fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Zarpen, da nur sie die Planungshoheit für ihr Gemeindegebiet hat.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zarpen hat in ihrer Sitzung am 22.06.2021 die Aufstellungsbeschlüsse für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 7 mit der Maßgabe gefasst, dass sämtliche Planungskosten vom Träger des Vorhabens zu tragen sind. Zur Sicherung soll ein Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen werden. Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages ist als Anlage beigefügt.

 

Die Kosten für die städtebaulichen Planungsleistungen betragen gemäß den abgeschlossenen Verträgen 37.200 € (F-Plan-Änderung, B-Plan und Standortalternativenprüfung). Hinzu kommen die bereits verauslagten Aufwendungen für die Vermessung (3.962,70 €) und orientierende Baugrunduntersuchung (1.214,99 €). Weitere Kosten entstehen für die Verkehrsunters- und Lärmuntersuchung, die Berechnung gemäß „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein - Teil 1: Mengenbewirtschaftung“ (A-RW1-Nachweis), eine detailliertere Bodenuntersuchung, die Untersuchung Flora und Fauna inkl. Umweltprüfung und Umweltbericht und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung. Hierfür wird derzeit mit Planungskosten in Höhe von ca. 100.000 € gerechnet. 


Anlage/n:

Anlage/n:

Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten (Stand: Entwurf 13.10.2021) 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 1 Städtebaulicher Vertrag (Stand: Entwurf 13.10.2021) (239 KB)      
Anlage 4 2 Geltungsbereich F-Plan-Änderung (179 KB)      
Anlage 2 3 Geltungsbereich B-Plan (371 KB)      
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