Vorlage - 2021/23-167
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Beschlussvorschlag:
Das Amt Nordstormarn beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung der Hauptsatzung des Amtes Nordstormarn mit folgenden/ohne Änderungen.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 08.02.2021 hat der Amtsausschuss des Amtes Nordstormarn eine Neufassung der Hauptsatzung beschlossen.
Mit Gesetz vom 25.05.2021 wurde die Gemeindeordnung zu dem gerade erst eingefügten
§ 35a GO „Sitzungen in Fällen höherer Gewalt“ nochmals geändert. Danach lautet
§ 35 a Abs. 3 GO: „In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 findet eine Wahl im Falle eines Widerspruchs nach § 40 Abs. 2 GO durch geheime briefliche Abstimmung statt. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.“
Entsprechend dem Gesetz vom 25.05.2021 sind Hauptsatzungen spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu ändern.
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Anlage/n:
Anlage: 1. Änderung der Hauptsatzung des Amtes Nordstormarn
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-10-14 Entwurf 1. Änderung HS Amt (104 KB) |