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Vorlage - 2021/14-192  

Betreff: Planfeststellung für den Bau von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn BAB A 1 im Bereich der Gemeinde Hamberge, Richtungsfahrbahn Hamburg-Lübeck
hier: Information zum Verfahrensstand
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge Anhörung
25.11.2021 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Hamberge Anhörung
02.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus SH Amt für Planfeststellung Verkehr Anhörungsbehörde hat im Juni 2020 das Planfeststellungsverfahren für den Bau von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn BAB A 1 im Bereich der Gemeinde Hamberge, Richtungsfahrbahn Hamburg-Lübeck, östlich der BAB A 1 und nördlich der B 75 zwischen der höhenfreien Querung der B 75 (Hamburger Straße) über die A 1 eröffnet.

 

Die Planfeststellungsunterlagen lagen vom 10.08.2020 bis einschließlich 09.09.2020 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Gemeinde Hamberge ist als betroffene Gemeinde beteiligt worden. Die Gemeindevertretung hat sich am 02.09.2020 mit den Planfeststellungsunterlagen befasst und eine Stellungnahme erarbeitet. Diese ist der Anhörungsbehörde am 29.09.2020 übermittelt worden.

 

Zum 01.01.2021 sind die Bundesautobahnen in die Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes übergegangen. Damit ist auch nicht mehr der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Träger des Vorhabens, sondern die Autobahn GmbH.

 

Am 26.06.2021 fand ein Gespräch zum Grunderwerb mit einem Vertreter der Autobahn GmbH statt. Hierbei wurde festgestellt, dass der Grünstreifen in der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht korrekt übernommen wurde und es damit um eine 20 m Verschiebung auf Privatflächen gekommen ist.

 

Die Anhörungsbehörde hat am 29.06.2021 die Erwiderung des Vorhabeträgers zur gemeindlichen Stellungnahme und Einwendung übersandt und der Gemeinde die Möglichkeit zur Rückäerung gegeben. Dieses schriftliche Verfahren ersetzte aufgrund der andauernden Pandemielage den Erörterungstermin. Die Gemeinde hat sich hierzu aufgrund der kurzen Fristsetzung am 16.07.2021 schriftlich geäert. Die Gemeindevertretung hat der Rückäerung am 26.08.2021 zugestimmt.

 

Da es hierauf keine weiteren Reaktionen der Anhörungsbehörde und des Vorhabenträgers gab, wurde verwaltungsseitig Kontakt zur Anhörungsbehörde aufgenommen. Folgendes kann berichtet werden:

 

Die Anhörungsbehörde hat die Rückäerungen aller Beteiligter an den Vorhabenträger weitergeleitet und wartet ebenfalls auf dessen Antwort und die Fortführung des Planfeststellungsverfahrens. Der Vorhabenträger muss aufgrund der Rückäerungen die Verfahrensunterlagen umfangreich überabreiten. Er ist nach eigener Aussage, noch immer damit beschäftigt, Lösungen für die Einwendungen zu finden. Besonders problematisch scheinen dabei die Flurstücke 13/5 und 14/30 zwischen Autobahn und Sandberg zu sein. Hier gab es u.a. ckäerungen zur Feldzufahrt im Bereich des Regenrückhaltebeckens am Fliederweg. Am problematischen scheint aber der nachträgliche Einwand zur nicht korrekten Übernahme des in der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellten Grünstreifens zu sein. Auf diesem Grünstreifen sind A-CEF-Maßnahmen (vorgezogene Artenschutz-Maßnahmen als Ausgleichmaßnahme) vorgesehen.

 

Die Anhörungsbehörde geht aufgrund der notwendigen umfangreichen Überarbeitungen aktuell davon aus, dass ein neues Beteiligungsverfahren durchgeführt werden muss. Mit einer Verfahrensfortführung in diesem Jahr wird nicht gerechnet.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

keine 

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