Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2021/13-152  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36
hier: Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag zur Sicherung einer Ausgleichsfläche
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
10.11.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag zur Sicherung einer Ausgleichsfläche (anonymisiert, Entwurf: 25.10.2021)  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung einer Kompensationsfläche ohne/mit folgenden Änderungen.

 

Der Bürgermeister wird gebeten, den Vertrag abzuschließen. Er wird zugleich ermächtigt, nachträglichen Änderungen zuzustimmen, sofern diese wesentliche Inhalte des Vertrages nicht berühren.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 


Sachverhalt:

 

Bevor der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und umgesetzt werden kann, müssen die erforderlichen und in der Satzung festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen (=Kompensationsmaßnahmen) gesichert sein.

 

Der errechnete Ausgleichsflächenbedarf für Eingriffe in das Schutzgut Boden beläuft sich auf ca. 580 m² und wird auf einer externen Fläche auf dem Gebiet der Stadt Bad Oldesloe an der Gemeindegrenze zur Gemeinde Feldhorst nordwestlich der B 75 untergebracht. Hierbei handelt es sich um eine ca. 1.200 m² großes Teilstück des Flurstücks 46 der Flur 6 in der Gemarkung Oldesloe. Dort ist die Anlage einer Gras- und Staudenflur vorgesehen. Diese externe Ausgleichsfläche muss dauerhaft gesichert werden. Dieses ist über einen Städtebaulichen Vertrag mit dem derzeitigen Grundstückseigentümer möglich. Auch wenn dieser weiterhin Eigentümer bleibt, kommt die Gemeinde hiermit ihrer Ausgleichsverpflichtung nach. Der Vertragsentwurf ist mit dem Eigentümer abgestimmt.

 

Die Kompensationsmaßnahmen für das Schutzgut Pflanzen und das Schutzgut Landschaft werden im Plangebiet selbst erbracht.

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Städtebaulicher Vertrag zur Sicherung einer Ausgleichsfläche (anonymisiert, Entwurf: 25.10.2021)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Städtebaulicher Vertrag zur Sicherung einer Ausgleichsfläche (anonymisiert, Entwurf: 25.10.2021) (477 KB)      
Seite zurück Nach oben