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Vorlage - 2021/22-131  

Betreff: KiTa "Villa Kunterbunt" - Jahresabrechnung 2020 (DRK)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen
25.11.2021 
Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen (offen)   
Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen Vorberatung
Gemeindevertretung Zarpen Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Zarpen nimmt die Jahresabrechnung des Einrichtungsträgers „DRK“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und trägt den kommunalen Anteil für die Gemeinde Zarpen in Höhe von 70.016,83 €.


Sachverhalt:

Die Finanzabrechnung für das Jahr 2020 durch den Träger „Deutsches Rotes Kreuz – DRK“ liegt der Gemeinde Zarpen vor – siehe Anlage.

 

Die Gemeinden Zarpen und Mönkhagen haben auf der Grundlage des Finanzplanes für das Jahr 2020 eine Vorauszahlung in Höhe von insgesamt 58.000,00 € geleistet.

 

Vorauszahlung für 2020: Gemeinde Zarpen  40.600,00 €

    Gemeinde Mönkhagen 17.400,00 €

        58.000,00 €

 

Entsprechend der Abrechnung ist eine Nachzahlung in Höhe von insgesamt 76.757,11 € für beide Gemeinden entstanden:

 

Ausgaben

207.776,04 €

Einnahmen

73.018,93 €

Defizit / Anteil der Kommunen

134.757,11 €

abgzl. Abschlagszahlungen

58.000,00 €

Nachzahlung der Kommunen

76.757,11 €

 

Ein Defizit in dieser Höhe ist im Wesentlichen entstanden durch u.a.:

-          Höhere Personalkosten

-          Höherer Verwaltungsaufwand

-          Höhere Betriebskosten

-          Geringere Elternbeiträge

-          Geringere Fördereinnahmen

 

Aufgrund der anteiligen Belegung durch Zarpener und Mönkhagener Kinder teilt sich der Defizitausgleich wie folgt auf:

 

 Zarpen  175,0 Monate   = 82,16 %

 Mönkhagen   38,0 Monate  = 17,84 %

 

Die Gemeinde Zarpen hat somit einen Betrag in Höhe von 70.016,83 € aus dem Gesamtdefizit zu leisten. – siehe Anlage

 

Unabhängig von der Jahresrechnung 2020 wird von Seiten der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die KiTa-Reform vom 01.08.2020 auf den 01.01.2021 verschoben wurde. Die Elternbeiträge wurden jedoch schon zum 01.08.2020 „gedeckelt“. Der hierdurch entstandene Einnahmeausfall wurde mit einem einmaligen Landeszuschuss „entschädigt“.

 

 


Anlage/n:

Anlagen:

2021-05-12_Jahresabschluss 2020

2021-10-27_Jahresabschluss 2020_Abrechnung zwischen den Gemeinden

2021-11-15_Jahresabschluss 2020_Abrechnung zwischen den Gemeinden_Seite 2

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