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Vorlage - 2021/21-133  

Betreff: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feuerwehr) der Gemeinde Westerau für das Gebiet: Ortsteil Westerau, westlich Ratzeburger Straße (B 208), Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern) einschließlich der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche
hier: Aufstellungsbeschluss und Bestätigung des Vorentwurfes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerau Entscheidung
30.11.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes  
2) Vorentwurf (gesamt)  
3) Vorentwurf (Auszug)  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Aufstellungsbeschluss

 

1.1.       Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 4. Änderung (Feuerwehr) für das Gebiet Ortsteil Westerau, westlich Ratzeburger Straße (B 208), Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern) einschließlich der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Umwandlung „Fläche für Landwirtschaft“ in „Gemeinbedarfsfläche“ zur Sicherung des neuen Standortes für die Freiwillige Feuerwehr Westerau sowie

-          Umwandlung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zur Sicherung der bestehenden Siedlungsstruktur.

 

1.2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

1.3.       Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und Nachbargemeinden wird das Büro Architektur und Stadtplanung in Hamburg beauftragt.

1.4.       Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

1.5.       Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Auslegung

 

 

  1. Bestätigung des Vorentwurfes

 

2.1.       Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Westerau (Feuerwehr) für das Gebiet Ortsteil Westerau, westlich Ratzeburger Straße (B 208), Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern) einschließlich der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche wird in der vorliegenden Fassung (mit folgenden Änderungen) gebilligt. Die Begründung inklusiver der alternativen Standortprüfung ist entsprechend auszuarbeiten. 

 

2.2.       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden ist durchzuführen. Gleichzeitig ist die Planung bei der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.06.2021 die rgermeisterin zur Auftragsvergabe für Prüfung glicher Alternativen r den neuen Feuerwehrstandort befugt. Außerdem ist die Auftragsermächtigung zum Abschluss der Ingenieurverträge für die städtebauliche Planung zur Aufstellung der notwendigen Bauleitpläne (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan) erteilt worden.

 

Das beauftragte Büro hat die im Gemeindeentwicklungskonzept erarbeiteten und von der Arbeitsgruppe Feuerwehr ergänzten Alternativstandorte geprüft. Im Ergebnis sind zwei Standorte im Südwesten Westeraus favorisiert und detaillierter betrachtet worden. Die unmittelbar an die Bebauung auf der Westseite in der Ratzeburger Straße in Richtung Ahrensfelde befindliche landwirtschaftliche Fläche wird aufgrund der Anbindung an das bestehende Erschließungssystem und der Entwicklungsmöglichkeiten als beste Variante eingestuft und sollte als neuer Standort weiterverfolgt werden.

 

Als nächster Schritt ist der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. In den Geltungsbereich sollten auch die bereits bebauten Grundstücke Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern) aufgenommen werden. Da dieser Bereich im gültigen Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist, werden Bauvorhaben nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) eingestuft und sind daher nur schwer realisierbar.

 

Außerdem kann der Vorentwurf bestätigt werden. Dieser wird im zusammen mit der Begründung in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden gegeben.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

1) Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes

2) Vorentwurf (gesamt)

3) Vorentwurf (Auszug)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 1) Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (155 KB)      
Anlage 2 2 2) Vorentwurf (gesamt) (5734 KB)      
Anlage 1 3 3) Vorentwurf (Auszug) (167 KB)      
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