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Vorlage - 2021/21-134  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2021 Gemeinde Westerau
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau Vorberatung
17.11.2021 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerau Entscheidung
30.11.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1_NH 2021 Westerau Satzung + Anlagen 1  
2_NH 2021 Westerau Anlagen 2  

Beschlussvorschlag:

Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:

 

  • der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2021
  • die in der Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde


Westerau für das Haushaltsjahr 2021

 


Sachverhalt:

Gemäß § 80 (2), Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr zu erlassen, wenn

  1. Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

 

Hierunter fällt der zur Realisierung des erforderlichen Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses erforderliche Erwerb des Grundstücks Flur 2 - Flur-St. 174/ 6, Lage Ratzeburger Straße/ Schüttmoor für EUR 39.022,20 von der Verkäuferin Frau Gisela Baumann durch die Gemeinde. Das Gesamtvolumen für diese Investition beträgt bisher EUR 41.631,- und wurde im Nachtrag somit mit EUR 41.700,- angesetzt.

 

Neben dieser Position wurde der Ansatz für die Erstellung des Kanalkatasters in Erwartung der Abrechnung der erbrachten Leistungen von EUR 26.000,- auf EUR 32.000,- angehoben (aktuell bereits abgerechnet: EUR 21.800,-).

 

Im Rahmen des Nachtragshaushaltes wurde zudem die Nutzung der Budgets der Produktsachkonten 126010.7831020 und 126010.7832200 ohne Erhöhung der Gesamtsumme dem diesjährigen Investitionsbedarf der Feuerwehr angepasst.

 

Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit wird mit EUR 109.900,- deutlich besser als zuvor geplant ausfallen. Dies ist begründet durch geringeren Aufwand aufgrund der Verschiebung von geplanten Sanierungsmaßnahmen in das kommende Jahr und insbesondere durch eine Erhöhung der Erträge um EUR 251.600,- (Gewerbesteuer ca. + TEUR 260).

 

 

Der Nachtragshaushalt nunmehr von einer Zunahme an liquiden Mittel in Höhe von gerundeten EUR 89.600 € aus. Im Ergebnis stellt sich die Liquiditätsentwicklung ausgehend vom vorläufigen Ergebnis zum 31.12.2020 im Jahr 2021 wie folgt dar:

 

Stand liquide Mittel zum 31.12.2020

1.082.199

zzgl. Forderungen zum 31.12.2020

73.699

abzüglich Verbindlichkeiten

-70.245

bereinigter Stand liquide Mittel

1.085.653

geplante Änderung 2021

103.600

voraussichtlicher Mittelbestand 31.12.2021

1.179.253

 


Anlage/n:

Anlage:

1.      Anlage
Nachtragshaushaltssatzung 2021
1. Nachtragshaushaltsplan 2021,
bestehend aus
- Ergebnisplan
- Finanzplan
- Investitionsübersicht

2.      Anlage
Teilproduktpläne Nachtrag 2021
bestehend aus
- Teilergebnisplänen
- Teilfinanzplänen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_NH 2021 Westerau Satzung + Anlagen 1 (286 KB)      
Anlage 2 2 2_NH 2021 Westerau Anlagen 2 (2239 KB)      
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