Vorlage - 2021/20-167
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Beschlussvorschlag:
Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:
- der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2021
- die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde
Wesenberg für das Haushaltsjahr 2021
- die Annahme der Investition Carport für die Feuerwehr
Sachverhalt:
Gemäß § 80 (2), Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr zu erlassen, wenn
3. Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Hierunter fällt insbesondere der erforderliche Neubau eines Carports durch die Feuerwehr, für welchen die Gemeindevertretung Wesenberg EUR 30.000,- bewilligte.
Zudem wurden durch neue Mitglieder und Ersatzinvestitionen eine Erhöhung der investiven Ausgaben der Feuerwehr in Höhe von vorher EUR 10.200,- auf EUR 27.000,- erforderlich.
Im Rahmen des Verwaltungshaushaltes wurde eine erwartete Verringerung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer um ca. EUR 96.900,- berücksichtigt. Dieser Rückgang wird allerdings durch vermehrte Gewerbesteuereinnahmen kompensiert. Im Ergebnis steigen die Erträge im Verhältnis zum ursprünglichen Haushaltsplan um EUR 35.200,- auf EUR 3.160.900,-.
In den Aufwandspositionen ist jetzt eine Erhöhung der Zahlungen an die Träger der Kitas (auch zur Bildung einer Rückstellung für zukünftige Endabrechnungen) für 2021 in Höhe von EUR 61.700,- geplant.
Eine weitere wesentliche Belastung des Verwaltungshaushaltes entsteht durch die Nachforderung von Schulkostenbeiträgen für die Jahre 2018 und 2019 durch die Stadt Reinfeld in Höhe von ca. EUR 170.000,-. Die Rechtslage hierzu wird aktuell geprüft.
Aus Gründen der Vorsicht ist diese Position in 2021 im Konto 5452100 berücksichtigt.
Teilweise führen Verschiebungen von Sanierungsmaßnahmen parallel zu einer Entlastung, so dass die Aufwandsseite nur um EUR 107.000,- steigt und das Jahresergebnis sich somit um EUR 71.800,- auf einen Verlust in Höhe von EUR 454.200,- verschlechtert.
Im Ergebnis stellt sich die Liquiditätsentwicklung ausgehend von dem auf der laufenden Buchhaltung beruhenden Endsalden zum 31.12.2020 im Jahr 2021 wie folgt dar:
| EUR |
vorl. Abschluss Finanzrechnung zum 31.12.2020 | 1.824.353,77 |
- kurzfristige Verbindlichkeiten zum 31.12.2020 | 390.112,90 |
+ kurzfristige Forderungen zum 31.12.2020 | 117.105,46 |
+ geleistete Vorauszahlung zum 31.12.2020 | 14.972,17 |
bereinigter Mittelbestand zum 31.12.2020 | 1.566.318,50 |
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abzüglich voraussichtlicher Mittelfehlbetrag 2021 | 324.300,00 |
voraussichtlicher Mittelbestand zum 31.12.2021 | 1.221.018,50 |
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Anlage/n:
Anlagen: 1. Anlage
Nachtragshaushaltssatzung 2021
Nachtragsergebnisplan 2021
Nachtragsfinanzplan 2021
2. Anlage
Nachtragsteilergebnispläne 2021
Nachtragsteilfinanzpläne 2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1_20 Satzung Ergebnis+FinanzPlan NH 21 (230 KB) | ||||
2 | 2_20 TeilergebnisFinanzPläne NH 21 (1121 KB) |