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Vorlage - 2021/14-199  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2021 Gemeinde Hamberge
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge
25.11.2021 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge Vorberatung
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
02.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1_Anlage 14 Satzung ErgebnisFinanzplan NH 21  
2_Anlage 14 TeilErgebnisFinanzpläne NH 21 - 114 Seiten  

Beschlussvorschlag:

Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:

 - der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2021

 - die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde
Hamberge für das Haushaltsjahr 2021


Sachverhalt:

Gemäß § 80 Gemeindeordnung hat die Gemeinde einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr aufzustellen, wenn unter anderem bisher nicht veranschlagte Aufwendungen und Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen.

 

Dies ist im laufenden Haushaltsjahr insbesondere im Bereich der der Transferaufwendungen der Fall, da hier die für die Kinderbetreuung geplanten Werte überschritten werden:

 

  • 5312010 Wohngemeindeanteil               + EUR 42.600,-
  • 5312100 Zahlung an Träger              + EUR 41.400,-

 

Zudem kompensiert die Reduzierung der Kreisumlage um EUR 5.500,- nur bedingt die erforderliche Erhöhung der Amtsumlage um EUR 41.400,-.

 

Weiter Änderungen erfolgten bei

  1. Personalaufwendungen + EUR 5.700,-
    Anpassung an die aktuellen Auszahlungen
     
  2. Sach- & Dienstleistungen + EUR 48.600,-
    insbesondere Unterhaltung Rohrnetz/ Bewirtschaftung Grundstücke/ Anlagen
     

Begleitet werden diese Kostensteigerungen durch eine Reduzierung des Ansatzes für die Gewerbesteuereinnahmen von EUR 401.000,- (in 2020 erhebliche Nachzahlungen) auf EUR 300.000,-.

 

Im Finanzplan ist insbesondere eine Kostensteigerung der Sanierung der Sporthalle um ca. EUR 62.000,- auf insgesamt EUR 800.000,- berücksichtigt.

 

Das Jahresergebnis (Zeile 22) verschlechtert sich um EUR 191.700,- gegenüber der Ursprungsplanung und weist nunmehr ein Defizit von EUR 292.900,- aus. Im investiven Teil des Finanzplans reduziert sich der Saldo aller investiven Ein- und Auszahlungen um EUR 82.600 auf EUR 1.397.000,-.

 

 

 

Im Saldo und unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes wird zum Ende des Jahres 2021 von einer um 254.100 € gegenüber der Ursprungsplanung erhöhten Abnahme der Liquidität ausgegangen.

 

Die für die Realisierung des B-Plans 7 geplanten Mitteln in Höhe von EUR 1.200.000,- in 2021 bisher nur zu ca. EUR 13.500,- genutzt werden konnten und voraussichtlich erst in 2022 Verwendung finden, beträgt der voraussichtlich in 2021 wirklich realisierte Liquiditätsabfluss ca. EUR 199.000,-.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlagen:

1.      Anlage
1. Nachtragshaushaltssatzung 2021
1. Nachtragshaushaltsplan 2021
    bestehend aus Ergebnis- und Finanzplan

2.      Anlage
Teilergebnis- und Finanzpläne Nachtrag 2021

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_Anlage 14 Satzung ErgebnisFinanzplan NH 21 (179 KB)      
Anlage 2 2 2_Anlage 14 TeilErgebnisFinanzpläne NH 21 - 114 Seiten (1309 KB)      
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