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Vorlage - 2018/12-030  

Betreff: Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Barnitz Vorberatung
06.12.2018 
Sitzung des Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Barnitz (offen)   
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

 

Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.

 

Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.

 

 

 

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Sachverhalt:

Gegen die Gültigkeit der Wahl können jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes sowie die Kommunalaufsichtsbehörde binnen eines Monats nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgte in den Lübecker Nachrichten – Stormarnausgabe am 18. Mai 2018, die Einspruchsfrist endete demnach am 18. Juni 2018.

 

Die neue Gemeindevertretung hat nach Vorprüfung des Wahlprüfungsausschusses über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgender Weise zu beschließen:

 

1.War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr / sein Ausscheiden anzuordnen.

 

2.Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen.

 

3.Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen.

 

4.Liegt keiner der unter den Nrn. 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.

 

 

Für die Wahlprüfung legt der Gemeindewahlleiter die eingegangenen Einsprüche sowie die sonstigen Unterlagen über die amtliche Vorprüfung des Wahlergebnisses vor.

 

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.

 

Die amtliche Vorprüfung des Wahlergebnisses erfolgte durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 16. Mai 2018. Es sind keine Unregelmäßigkeiten oder Fehler aufgetreten, so dass das endgültige Ergebnis der Gemeindewahl festgestellt wurde.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

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