Vorlage - 2018/22-005-02
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Beschlussvorschlag:
- Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Zarpen wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen wird in der vorliegenden Fassung / mit folgenden Änderungen gebilligt.
- Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat sich in Ihrer Sitzung am 26.04.2018 mit dem Entwurf des Lärmaktionsplanes befasst und den Tagesordnungspunkt vertagt. Außerdem wurde beschlossen, Nr. 3.4 des Lärmaktionsplanes „Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz“ zu streichen.
In § 47d Abs. 2 Satz 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes heißt es: „Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärm zu schützen.“. Es bedarf also einer besonderen Begründung, um von der Ausweisung eines Ruhigen Gebietes abzuweichen.
Als Gründe könnten angeführt werden:
- Die Hauptverkehrsstraße – Bundesautobahn A 20 - liegt außerhalb des Gemeindegebietes.
- Die von der Hauptverkehrsstraße ausgehenden Lärmbelastung liegt nur bei über 55 bis 65 dB(A) LDEN und betrifft nur einen äußerst geringen Teil des Gemeindegebietes (0,087 km² = 0,75 %).
- Es sind keine Menschen der Lärmbelastung ausgesetzt.
Die Aussage ist im Entwurf unter Nr. 3.4 entsprechend geändert worden.
Die Vorlage zur Sitzung am 26.04.2018 inklusive der dazugehörigen Anlagen sowie ein Vorschlag für Nr. 3.4. des Lärmaktionsplanes sind beigefügt.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Vorlage zur GV am 26.04.2018 inkl. Anlagen
2) Vorschlag für Nr. 3.4 des Lärmaktionsplanes
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1: Vorlage-LAP GV Zarpen 26.04.2018 (1693 KB) | ||||
2 | Anlage 2: Vorschlag für Nr. 3.4 des Lärmaktionsplanes (117 KB) |
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