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Vorlage - 2018/18-038  

Betreff: Betreuung von Kindern in der Gemeinde Mönkhagen
-hier: Richtlinie der Gemeinde Mönkhagen zur Förderung der Tagespflege
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Mönkhagen Entscheidung
11.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen ungeändert beschlossen   
Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen Vorberatung
29.10.2018 
Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-08-29 Entwurf TPRichtlinie Mönkhagen  
2018-08-29 Diagramm Mönkhagen  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Mönkhagen beschließt die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Richtlinie zur Förderung der Tagespflege (Anlage 1) ohne/mit folgenden Änderungen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Seit 2003 besteht auch für Kinder unter 3 Jahren ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-platz. In § 24 Sozialgesetzbuch –Achtes Buch (SGB VIII) ist u.a. geregelt, dass

      alle Kinder von Geburt an einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, sofern Eltern den individuellen Bedarf an Betreuung nachweisen, z. B. durch Erwerbstätig-keit

      Kinder ab dem 1. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Betreuung (4 Stunden) in einer Krippe oder Kindertagespflege haben auch für den Fall, dass nicht beide Eltern berufstätig sind

      Kinder ab dem 3. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Betreuung (4 Stunden) in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege haben auch für den Fall, dass nicht beide Eltern berufstätig sind

 

Die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist gleichgestellt.

 

Zurzeit werden sechs U3-Kinder aus der Gemeinde Mönkhagen in Tagespflege betreut.

 

Die bestehende Tagespflegerichtlinie sieht u.a. vor, dass

-          z. B. Kinder unter 1 Jahr nicht gefördert werden (obwohl unter best. Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht)

-          die höheren Kosten in Tagespflege im Vergleich zum Elternbeitrag in einer von der Gemeinde Mönkhagen mitfinanzierten Einrichtung von der Gemeinde getragen werden

-          max.eine Betreuungszeit bezuschusst wird, wie sie in einer durch die Gemeinde mitfinanzierten Krippe mit der längsten Betreuungszeit maximal bereitgestellt wird (obwohl ggf. ein Anspruch auf eine längere Betreuungszeit besteht)

 

Ansteigende Geburtenraten sowie die Entwicklung, dass Eltern ihre Kinder zunehmend ab dem 1. Lebensjahr wegen Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit betreuen lassen möchten, erhöhen die Nachfrage nach entsprechenden Betreuungsplätzen. Es ist voraussehbar und schon jetzt ersichtlich, dass der Anspruch auf Betreuungsplätze und längere Betreuungs-zeiten am Tag steigt.

 

Der Anlage 2 ist die Entwicklung der Kinderzahlen sowie das Angebot an Betreuungsplätzen zu entnehmen.

Mit der neuen Richtlinie bleiben Eltern von Krippenkindern und Kindern in Tagespflege gleichgestellt. Ziel ist es hinsichtlich der Förderung der Tagespflege auch, eine einheitliche Regelung für alle Gemeinden des Amtes Nordstormarn zu treffen, um auch hier eine Gleichstellung der Eltern zu erreichen.

 

Aus Sicht der Verwaltung scheint eine Förderung der Tagespflegepersonen und  Eltern von Kindern in Tagespflege in dem in der Richtlinie (Anlage 1) genannten Umfang gerechtfertigt und angemessen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n: Richtlinie zur Förderung der Tagespflege

Übersicht Entwicklung Kinderzahlen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-08-29 Entwurf TPRichtlinie Mönkhagen (155 KB)      
Anlage 2 2 2018-08-29 Diagramm Mönkhagen (428 KB)      
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