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Vorlage - 2018/12-033  

Betreff: Betreuung von Kindern in der Gemeinde Barnitz
-hier: Richtlinie der Gemeinde Barnitz zur Förderung der Tagespflege
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz Vorberatung
27.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses sowie des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barnitz (offen)   
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-08-31 Entwurf TPRichtlinie Barnitz  
2018-08-31 Diagramm Barnitz  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Barnitz beschließt die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Richtlinie zur Förderung der Tagespflege (Anlage 1) ohne/mit folgenden Änderungen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Seit 2003 besteht auch für Kinder unter 3 Jahren ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-platz. In § 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) ist u.a. geregelt, dass

      alle Kinder von Geburt an einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, sofern Eltern den individuellen Bedarf an Betreuung nachweisen, z. B. durch Erwerbstätig-keit

      Kinder ab dem 1. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Betreuung (4 Stunden) in einer Krippe oder Kindertagespflege haben auch für den Fall, dass nicht beide Eltern berufstätig sind

      Kinder ab dem 3. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Betreuung (4 Stunden) in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege haben auch für den Fall, dass nicht beide Eltern berufstätig sind

 

Die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist gleichgestellt.

 

Zurzeit werden U3-Kinder aus der Gemeinde Barnitz sowohl in Krippengruppen als auch in Tagespflege betreut.

 

Ansteigende Geburtenraten, der Zuzug von jungen Familien sowie die Entwicklung, dass Eltern ihre Kinder zunehmend ab dem 1. Lebensjahr wegen Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit betreuen lassen möchten, erhöhen die Nachfrage nach entsprechenden Betreuungsplätzen. Es ist voraussehbar und schon jetzt ersichtlich, dass das Angebot an Krippenplätzen in der Gemeinde nicht ausreichend ist und der Bedarf bzw. der Anspruch auf Betreuungsplätze und längere Betreuungszeiten am Tag steigt.

 

Der Anlage 2 ist die Entwicklung der Kinderzahlen sowie das Angebot an Betreuungsplätzen zu entnehmen. Es stehen zurzeit 3 Krippenplätze für 29 U3-Kinder in der KiTa Sterntaler in Klein Wesenberg zur Verfügung. Bei zunehmendem Betreuungsbedarf wären die Eltern auf die Betreuung ihrer Kinder auf Krippenplätze oder Tagespflegepersonen in benachbarten Gemeinden angewiesen.

 

Die bestehende Tagespflegerichtlinie der Gemeinde Barnitz sieht u.a. vor, dass

-          z. B. Kinder unter 1 Jahr nicht gefördert werden (obwohl unter best. Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht)

-          die höheren Kosten in Tagespflege im Vergleich zum Elternbeitrag in der Krippe der Kindertagesstätte „Sterntaler“ in Klein Wesenberg von der Gemeinde getragen werden

-          maximal eine Betreuungszeit bezuschusst wird, wie sie in einer durch die Gemeinde mitfinanzierten Krippe mit der längsten Betreuungszeit maximal bereitgestellt wird (obwohl es einen Anspruch auf einen bedarfsgerechten Platz =Arbeitszeit + Fahrtzeit gibt)

 

Mit der neuen Richtlinie bleiben Eltern von Krippenkindern und Kindern in Tagespflege gleichgestellt. Ziel ist es hinsichtlich der Förderung der Tagespflege auch, eine einheitliche Regelung für alle Gemeinden des Amtes Nordstormarn zu treffen, um auch hier eine Gleichstellung der Eltern zu erreichen.

 

Aus Sicht der Verwaltung scheint eine Förderung der Tagespflegepersonen und  Eltern von Kindern in Tagespflege in dem in der Richtlinie (Anlage 1) genannten Umfang gerechtfertigt und angemessen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n: Richtlinie zur Förderung der Tagespflege

Übersicht Entwicklung Kinderzahlen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-08-31 Entwurf TPRichtlinie Barnitz (155 KB)      
Anlage 3 2 2018-08-31 Diagramm Barnitz (420 KB)      
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