Vorlage - 2018/18-039
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Mönkhagen beschließt die der Urschrift dieser Niederschrift beigefügte Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Mönkhagen.
Sachverhalt:
Die aktuelle Straßenreinigungssatzung stammt aus dem Jahr 1999 und wurde mehrmals geändert. Eine vorgesehene erneute Änderung wird nunmehr genutzt um eine Neufassung der gesamten Reinigungssatzung beschließen zu lassen.
Im § 2 Absatz 1 soll unter den zu reinigenden Straßenteilen Buchstabe f) „die Seiten- und Sicherheitsstreifen“ entfallen. Grund ist, dass hinsichtlich der Seiten- und Sicherheitsstreifen bzw. der Grünstreifen eine Reinigung regelmäßig nicht erforderlich ist sondern diese gepflegt werden müssen (Rasen mähen, Büsche zurückschneiden usw.). Die Pflege darf den Anliegern allerdings nicht auferlegt werden.
Des Weiteren gibt es redaktionelle Änderungen. Außerdem ist der § 6, Verarbeitung personenbezogener Daten, gestrichen worden, da er überflüssig ist. Er wäre nur erforderlich, wenn die Gemeinde die Straßenreinigung an eine Firma vergeben würde und die entstehenden Kosten auf die Anlieger umlegen wollte.
Anlage/n:
Anlage/n:
Satzung
Vermerk zur Reinigungspflicht
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Mönkhagen Straßenreinigungssatzung Neufassung 2018 (126 KB) |