Vorlage - 2018/20-052
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Beschlussvorschlag:
- Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr vom 06.11.2018
- Archäologisches Landesamt vom 22.10.2018
- Deutsche Telekom Technik GmbH vom 01.11.2018
- Vodafon GmbH / Vodafon Kabel Deutschland GmbH vom 05.11.2018
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 28.11.2018 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.
Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung für das Gebiet Ortsteil Stubbendorf, östlich der Straße "Bruhnkatener Weg" sowie westlich der Straße "Am Wischhof", Grundstücke Bruhnkatener Weg 7b, 9, 9a und 11 sowie Am Wischhof 11/11a und 13 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.09.2018 den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung beschlossen und nach § 4a Abs. 3 BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung inklusive Begründung und die umweltrelevanten Informationen mit verkürzter Auslegungszeit vom 24.10.2018 bis einschließlich 06.11.2018 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Die öffentliche Auslegung wurde im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, den Lübecker-Nachrichten, Stormarner Ausgabe, am 16.10.2018 amtlich bekannt gemacht. Stellungnahmen konnten gemäß Beschluss nur zu den geänderten und ergänzten Teilen vorgebracht werden.
Die gemäß § 4a (3) i.V.m § 4 (2) BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 18.10.2018 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde nachrichtlich unterrichtet. Auf eine Beteiligung der Naturschutzverbände und der der Nachbargemeinden wurde verzichtet, da sich die Änderung nicht auf deren Belange bezieht.
Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
Träger öffentlicher Belange | Stellungnahme vom |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H | |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | |
Kreis Stormarn | |
Handwerkskammer Lübeck | |
Industrie- und Handelskammer Lübeck | |
Deutsche Telekom Technik GmbH | |
Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft | |
Vodafon GmbH / Vodafon Kabel Deutschland GmbH | |
Deutsche Telekom Technik GmbH, Richtfunk Trassenauskunft | |
Firma Ericsson, Richtfunk-Trassenauskunft | |
Gewässerpflegeverband Heilsau |
Während der Auslegung wurden aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht.
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung).
Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen. Es ergeben sich keine Änderungen zu den Unterlagen aus dem Beteiligungsverfahren.
Für den Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Wesenberg kann der Satzungsbeschluss gefasst und die Begründung dazu gebilligt werden.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Beschlussempfehlung (Stand: 28.11.2018)
2) Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung (geteilt)
3) Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung (gesamt)
4) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1: Beschlussempfehlung (Stand: 28.11.2018) (382 KB) | ||||
2 | Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung (geteilt) (831 KB) | ||||
3 | Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung (gesamt) (520 KB) | ||||
4 | Anlage 4: Begründung (1020 KB) |