Vorlage - 2018/21-044
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt,
a) die Leistungen für die Erstellung eines Ortsentwicklungkonzepts beschränkt unter 3 Städteplanungsbüros auszuschreiben
b) Haushaltsmittel für 2019 in Höhe von 20.000,00 € mit einer Förderung von 75 % = 5.000,00 € Eigenanteil vorzusehen
c) Die Bürgermeisterin zu ermächtigen nach dem Votum der Gemeindevertretung und der Ausschüsse den Förderantrag für die Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptsbeim LLUR zu stellen
d) Und nach der Bewilligung der Mittel den Auftrag für die Erstellung des Konzepts zu vergeben.
Sachverhalt:
Das vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schl.-H. geförderte Ortsentwicklungskonzept soll die zukünftigen Entwicklungspotentiale der gesamten Gemeinde Westerau mit den einzelnen Ortsteilen aufzeigen – basierend auf den lokalen Besonderheiten und vorhandenen Rahmenbedingungen sowie den daraus resultierenden Bedarfen. Wesentliche Ziele sind die Gewährleistung einer geordneten Siedlungsentwicklung sowie die Stärkung und Sicherung der verschiedenen Funktionen. Hierzu sollen diverse ökologische, ökonomische und soziale Aspekte berücksichtigt werden, welche allesamt in die Erarbeitung des Gesamtkonzepts einfließen.
Wesentlicher Bestandteil soll ein umfassender Prozess der Bürgerbeteiligung sein, welcher bereits frühzeitig in der Phase der Ideenfindung einsetzt. Hierzu bieten die beteiligten Städteplanungsbüros dialogorientierte, aufeinander abgestimmte Beteiligungsformate, welche möglichst viele BewohnerInnen ansprechen und zur Mitwirkung der Entwicklungsplanung motivieren. Es sollen auch Kinder, Jugendliche und Senioren einbezogen werden.
Parallel zum Beteiligungsverfahren sollen eine Bestandsaufnahme und eine Bestandsanalyse durchgeführt werden, um die zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen im Plangebiet herauszustellen. Es werden Stärken und Schwächen erfasst. Neben einer Analyse der Siedlungsstruktur sowie der sozialen und verkehrlichen Infrastruktur wird u. a. auch die demographische Entwicklung der Gemeinde untersucht, um daraus Trends für zukünftige Bedarfe abzuleiten. Die Ergebnisse dienen der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts, welches in einem Erläuterungsbericht und in Maßnahmenplänen zusammengefasst wird.
Der ganze Prozess dauert ca. 6 Monate und könnte nach einer Bewilligung der Zuweisung (dauert ca. 3 Monate) beginnen. Vorher ist ein Ausschreibungsprozess mit Städteplanern ähnlich wie bei der Nahwärmeversorgung durchzuführen.
a) Aufbereitung der Materialien, Gespräche mit Schlüsselpersonen aus Feuerwehr, medizinischer Versorgung, Nahversorgung, Schule, Kindergarten, Vereine und Gewerbetreibende
b) Bestandsaufnahme (Ortsbegehung), Start der aufsuchenden Bürgerbeteiligung (z. B. auch mit Wunschbäumen, die in verschiedenen Institutionen aufgestellt werden), Bestandsanalyse Lückenbebauung, leer stehende Gebäude (Innenentwicklung), Angebote und Dorfgemeinschaft, Fördermittelberatung, Kinder- und Jugendbeteiligung, optional: Haushaltsbefragung
c) Öffentliche Auftaktveranstaltung mit Ideensammlung
d) Evtl. Bildung von Arbeitsgruppen
e) Konzeption von Schlüsselprojekten und evtl. Leitbild
f) Öffentliche Ergebnispräsentation und Abschlussdokumentation: Klarer Wegweiser und Handlungsleitfaden der künftigen Entwicklung. Der Abschlussbericht beinhaltet auch eine Übersicht der Projektvorschläge (Maßnahmenliste inkl. Schlüsselprojekte), einen vorläufigen Zeitplan mit Prioritäten sowie ein Finanzierungskonzept. Ausgewählte Projekte werden in gesonderten Projektdatenblättern, mit Aussagen zu möglichen Zielen, Trägerschaften und Kosten dargestellt. Für die spätere Umsetzung und die Akquise von Fördermitteln hat sich dies als besonders hilfreich erwiesen. Eine F-Plan-Änderung ist auch möglich.
Gerade für die in dem Ortsteil Trenthorst aufgekommenen Fragestellungen sollten Antworten im Konzept gefunden werden können.
Beispiele für Projektförderungen:
Projektname/ Antragsteller - | Gesamt- | Gesamt- | |||
Familienzentrum / öffentliche Plätze / Wegeverbindungen Ortsmitte Ratekau / Gemeinde Ratekau | 950.000 | 712.500 | |||
Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehaus Hemmelsdorf / Gemeinde Timmendorfer Strand OT Hemmelsdorf | 1.280.000 | 750.000 | |||
Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehaus Groß Timmendorf/ Gemeinde Timmendorfer Strand OT Groß Timmendorf | 1.600.000 | 750.000 | |||
Multifunktionsgebäude „Wohnen und Arbeiten mitten im Dorf“ / Gemeinde St. Michaelisdonn | 3.002.298 | 750.000 | |||
Sanierung Sporthalle und Anbau/Neubau Mehrgenerationen-Bürgerhaus / Gemeinde Oering | 1.390.220 | 750.000 | |||
Neubau Gemeindevereinshaus Herzhorn / Gemeinde Herzhorn | 878.891 | 450.000 | |||
Modernisierung und tlw. Neubau des Gemeinschaftshauses Tralau / Gemeinde Travenbrück | 1.880.840 | 450.000 | |||
Dorfgemeinschaftshaus - Nutzung leerstehender Räume der Schule / Gemeinde Owschlag | 709.000 | 450.000 | |||
Maßnahmen zur Aufwertung der historischen Dorfmitte / Gemeinde Bargfeld-Stegen | 763.064 | 450.000 | |||
Nahversorgung Bargfeld-Stegen Dorfmitte: Modernisierungsmaßnahmen Fassade, Gestaltung Außenbereich inkl. 4 Parkplätze / Harwardt Vermögens GmbH | 110.789 | 41.895 | |||
Umgestaltung der Ortsmitte Ratekau: Marktplatz, Wegeverbindungen, Blindenleitsystem und Parkplätze / Gemeinde Ratekau | 600.000 | 450.000 | |||
Dorfgemeinschaftshaus mit Feuerwehrgerätehaus-Neubau / Gemeinde Sollwitt (vorbehaltlich Nachbesserung) | 750.000 | 450.000 | |||
Anlage/n:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Richtlinie Förderung Dorfentwicklung (182 KB) |