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Vorlage - 2018/20-053  

Betreff: Haushaltssatzung- mit Plan 2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg Vorberatung
22.11.2018 
Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg (offen)   
Gemeindevertretung Wesenberg Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-11-10 Haushaltssatzung 2019  
2018-11-10 Vorbericht 2019  
2018-11-10 Ergebnisplan 2019  
2018-11-10 Übersicht Ergebnisrechnung  
2018-11-10 Finanzplan 2019  
2019 Kameradschaftskasse FF Ratzbek  
2019 Kameradschaftskasse FF Groß Wesenberg  

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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

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Sachverhalt:

I. Grundlagen, Rahmenbedingungen

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2019, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2017 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2018 (vgl. auch Beschlussvorlage zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 vom 24.08.2018). Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2019 vom 14.09.2018 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2019 maßgebend. Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2019 sind daher ebenso vorläufig. Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Ferner liegen die für die Ermittlung der Bevölkerungszahlen notwendigen Statistiken zum Stand 31. März 2018 nicht vor. Für die Prognoseberechnungen 2019 wurde deshalb auf den Stichtag 31.12.2017 abgestellt. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.

 

a) Jahresabschlüsse der Jahre 2015 bis 2017

Der Jahresabschlüsse der Jahre 2015 bis 2017 sind im Entwurf 2018 erstellt. Für dessen Fertigstellung bedarf es noch der abschließenden Aufstellung des Kanalkatasters der Regenwasserkanalisation in den Ortsteilen Groß Wesenberg und Ratzbek/ Fliegenfelde und der damit zu ermittelnden Sachwerte dieser Anlagen. Aus diesem Grunde sieht der vorliegende Haushaltsentwurf entsprechende Haushaltsmittel dafür vor.

 

b) Allgemeine Förderung von Infrastrukturmaßnahmen

Gemäß Vereinbarung zwischen dem Land S.- H. und den kommunalen Landesverbänden über kommunale Entlastungsmaßnahmen vom 17.01.2018 haben die Gemeinden erstmals für das Jahr 2018 eine zweckgebundene Förderung für Infrastrukturmaßnahmen zugewiesen bekommen (vgl. Ergebnisplan, Konto 4131100). Dabei ist der Förderzweck nicht näher konkretisiert. Folglich ist die Zuweisung nicht an die Ausführung einer bestimmten Maßnahme, bzw. von bestimmten Maßnahmen gebunden. Die Gemeinden haben insoweit in eigener Verantwortung eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel sicherzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass die Förderungen auch im Jahr 2019 fortgeführt werden.

 

c) Änderungen bei den Umlagen

Der Kreis Stormarn hat die Kreisumlage für das Jahr 2019 auf 31,25 v.H. festgesetzt. Der Amtsausschuss des Amtes Nordstormarn wird sich in seiner Sitzung am 15.11.2018 mit dem Amtshaushalt und in diesem Zusammenhang mit der Festsetzung der Amtsumlage für das Jahr 2019 befassen. Am 30.10.2018 hat sich der vorbereitende Hauptausschuss des Amtes mit dem Entwurf des Amtshaushaltes 2019 befasst und sich für die Beibehaltung des Umlagesatzes für die Amtsumlage von 20,5 v.H. ausgesprochen. Insofern geht auch der vorliegende Haushaltsentwurf der Gemeinde Wesenberg von diesem Umlagesatz aus. In absoluten Zahlen erhöhen sich die Umlagen aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde dennoch im Jahr 2019.

 

Parallel dazu befasst sich der Amtsausschuss mit der Festsetzung der Höhe der Verwaltungskostenanteile für die kostenrechnenden Einrichtungen, so unter anderem die Abwasserbeseitigung. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 30.10.2018 eine Anpassung empfohlen. Der vorliegende Haushaltsentwurf berücksichtigt bereits die durch den Hauptausschuss empfohlenen, angepassten Verwaltungskostenanteile.

 

Der Träger des Kindergartens in Stubbendorf „Mäuseburg“ hat eine eigene Haushaltsplanung für das Jahr 2019 vorgelegt (vgl. gesonderte Beschlussvorlage dazu). Vorbehaltlich der Beschlussfassung dazu wurde die angesetzte Höhe des voraussichtlichen Gemeindeanteils (Konto 5312100) an den Kosten des Kindergartens aus dem Jahr 2018 übernommen.

 

Weitergehend liegen die Haushaltsplanungen des Kindergartens in Reinfeld „Sternschnuppe“ und des Kindergartens in Klein Wesenberg „Sterntaler“ noch nicht vor. Die angesetzten Trägeranteile der Gemeinde Wesenberg an diesen Kindergärten wurden deshalb anhand der Vorjahre geschätzt.

 

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2018 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2016 und 2017 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2018 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor.

 

d) Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Wesenberg

Die Gemeinde Wesenberg betreibt ihre Abwasserbeseitigung in den Ortsteilen Groß Wesenberg und Ratzbek/ Fliegenfelde in Gestalt der Schmutzwasserwasserkanalisation als kostenrechnende Einrichtung. Die Einrichtung hat im Jahr 2017 ein Defizit von 31.326 € erwirtschaftet. Gemäß vorliegender Haushaltsplanung erreicht die Einrichtung im Jahr 2019 voraussichtlich einen Kostendeckungsgrad von rund 59 %. Entsprechend sollte eine Gebührenanpassung vorgenommen werden. Es wird dahingehend auf die gesondert vorliegende Beschlussvorlage Bezug genommen. Mögliche Gebührenanpassungen berücksichtigt der vorliegende Haushaltsentwurf nicht.

 

e) Mischwasserbeseitigung in der Gemeinde Wesenberg

Gleichermaßen betreibt die Gemeinde Wesenberg die Abwasserbeseitigung im Ortsteil Stubbendorf in Gestalt der Mischwasserwasserkanalisation als kostenrechnende Einrichtung. Im Schnitt der letzten Jahre arbeitet die Einrichtung kostendeckend. Eine Gebührenanpassung ist daher nicht geboten.

 

f) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2019 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A+ B) angehoben. Sie betragen im Jahr 2018 jeweils 332 v.H.

 

Die Gemeinde Wesenberg wird in ihrer Bilanz zum 31.12.2017 voraussichtlich einen bilanziellen Fehlbetrag von 123.530 € ausweisen. Damit ist die Gemeinde kraft Gesetzes verpflichtet Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Neben der Anpassung der Gebührensätze, der Überprüfung der Aufwandspositionen auf mögliche Einsparpotenziale gehört gleichermaßen auch die Ausschöpfung der steuerlichen Einnahmemöglichkeiten dazu. Mit Blick auf das geplante defizitäre Ergebnis des vorliegenden Haushaltsentwurfes ist eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B mindestens auf die Höhe der vorab genannten Sätze geboten. Der vorliegende Haushaltsentwurf geht von den bestehenden Hebesätzen aus. Insofern würde eine Anhebung das geplante Ergebnis entsprechend verbessern.

 

II. Ergebnisplan

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne selbst beigefügt. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Defizit von 78.600 €. Er beinhaltet neben den bereits unter I. dargestellten Änderungen im Vergleich zum Vorjahr folgende wesentliche weitere Veränderungen:

 

Produkt

Konto

Maßnahme

Beschreibung

Planansatz

126010 FF Stubbendorf

5421100

Ehrenamtliche Tätigkeit

Anpassung Wehrführerentschädigungen an neu EntschädigungsVO. Die FF Stubbendorf umfasst mit die Entschädigungen der Gemeindewehrführung

7.200 €

126020 FF Groß Wesenberg

5211000

 3.300 €

126030 FF Ratzbek

5221100

3.300

126010 FF Stubbendorf

5491200

Rückstellung Entschlammung Feuerlöschteiche

Aufnahme einer Rückstellung für Entschlammung der Löschteiche, gerechnet über eine Laufzeit von 10 Jahren

2.000 €

126020 FF Groß Wesenberg

5491200

2.200 €

126030 FF Ratzbek

5491200

2.000

126030 FF Ratzbek

5221010

Sanierung Anbau

Fortführung aus dem Jahr 2018

5.000 €

541010 Gemeindestraßen

5221211

Reparatur Brücke Bruhnkaten

Ansatz für Durchführung von Untersuchungen

15.000 €

 

Ferner haben im Bereich des Produktes „611010 – allgemeine Finanzwirtschaft“ die aktuellen Ermittlungen zur Höhe der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, des Familienlastenausgleiches sowie der voraussichtlichen Schlüsselzuweisungen in die Planung Eingang gefunden. Dabei setzt sich der insgesamt positive Trend des Jahres 2018 voraussichtlich auch im Jahr 2019 fort.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

III. Finanzplan

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan. Die Ein- und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit werden nicht gesondert dargestellt, da sie bis auf die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungs- und Auflösungsbeträge den Daten des Ergebnisplans entsprechen.

 

a) Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit

Die Gemeinde kann entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2019 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen positiven Saldo von 193.700 € vor.

 

b) Investitionstätigkeit

Investiv umfasst der vorliegende Haushaltsentwurf abweichend vom Vorjahr folgende Vorhaben:

 

Produkt

Konto

Maßnahme

Beschreibung

Planansatz

361110 Tageseinrichtungen mit Träger-beteiligung

7818110

Anbau Kita in Klein Wesenberg

Vorplanungskosten 2019 und mittelfristig Investitionskosten aus Anbau einschl. geschätzter Förderung

10.000 €

538030 Regenwasser-beseitigung

7821200

Kanalkataster

Kosten Erstellung Kanalkataster

18.000 €

126030 FF- Ratzbek

7831013

Absauganlage

Erwerb und Einbau Abgasabsauganlage

4.000 €

126010 FF- Stubbendorf

7832200

Beschaffung Ausrüstungs-gegenstände > 150€ je Stück

pauschaler Ansatz für Ersatz- bzw. Neubeschaffungen

3.000 €

126020 FF- Ratzbek

3.000 €

126030 FF- Groß Wesenberg

3.000 €

361130 Kindergarten-grundstück Stubbendorf

7831110

Errichtung KiTa in Stubbendorf

Fortführung des Haushaltsansatzes gemäß Beschlusslage (max. 600.000 € gesamt 2018 und 2019)

260.000 €

126020 FF Ratzbek

7852120

Löschteich

Errichtung Löschteich in Fliegenfelde

 20.000 €

541010 Gemeindestraßen

7852310

Investive Deckensanierung

Kosten Deckensanierung Wohldweg und Eckernschmiede bei gleichzeitiger Bezuschussung i.H.v. 60%

169.600 €

538010 Schmutzwasser-
beseitigung

7852320

Sanierung Abwasser-beseitigung

Vorsorglicher Planansatz für investive Sanierungsmaßnahmen

25.000 €

538020 Mischwasserbeseitigung

25.000 €

 

c) Liquiditätsentwicklung

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes ist so mit einer Abnahme an Liquidität in Höhe von voraussichtlich 70.700zu rechnen. Unter Bezug auf beschlossene Nachtragshaushaltsplanung für das Jahr 2018 würde damit die Liquidität der Gemeinde zum Ende des Jahres 2019 auf voraussichtlich gerundete 724.322sinken.

 

IV. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen. Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Zu diesem Zweck sind der Vorlage die Ein- und Ausgabepläne der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg beigefügt. Der Plan für die Freiwillige Feuerwehr Stubbendorf liegt zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage nicht vor.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlagen: Haushaltssatzung 2019
Vorbericht 2019
Ergebnisplan 2019
Übersicht über die Entwicklung der Ergebnisrechnung
Finanzplan 2019
Haushaltspläne der Kameradschaftskassen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-11-10 Haushaltssatzung 2019 (92 KB)      
Anlage 2 2 2018-11-10 Vorbericht 2019 (859 KB)      
Anlage 4 3 2018-11-10 Ergebnisplan 2019 (87 KB)      
Anlage 3 4 2018-11-10 Übersicht Ergebnisrechnung (113 KB)      
Anlage 5 5 2018-11-10 Finanzplan 2019 (94 KB)      
Anlage 6 6 2019 Kameradschaftskasse FF Ratzbek (96 KB)      
Anlage 7 7 2019 Kameradschaftskasse FF Groß Wesenberg (261 KB)      
Stammbaum:
2018/20-053   Haushaltssatzung- mit Plan 2019   Kämmerei   Beschlussvorlage
2018/20-053-01   Haushaltssatzung- mit Plan 2019   Kämmerei   Beschlussvorlage
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