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Vorlage - 2018/20-054  

Betreff: Neufassung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für den Ortsteil Ratzbek/Fliegenfelde und Groß Wesenberg
- hier: Anpassung der Abwassergebühren

Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg Vorberatung
22.11.2018 
Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg (offen)   
Gemeindevertretung Wesenberg Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-11-10 SW_Gebührensatzung Ratzbek_Groß Wesenberg  
2018-11-10 Abwassergebührenkalkulation Wesenberg  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wesenberg beschließt die Schmutzwasserbeseitigungsanlagen in den Ortsteilen Ratzbek/Fliegenfelde und Groß Wesenberg als eine kostenrechnende Einrichtung zu führen.

 

Die Gemeindevertretung Wesenberg beschließt dazu die als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügte Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für die Ortsteile Ratzbek/ Fliegenfelde und Groß Wesenberg ohne/ mit folgenden Änderungen:

 

Die beschlossene Satzung ist der Urschrift der Niederschrift der Sitzung beizufügen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ für die Ortsteile Groß Wesenberg hat im Jahr 2017 im Ergebnis ein Defizit von 31.326 € erwirtschaftet. Gemäß Kommunalabgabengesetz soll dieses Defizit in den 3 Folgejahren ausgeglichen werden. Andernfalls ist es durch den allgemeinen Haushalt zu decken. Ein Ausgleich dieses Defizites würde zu einer Steigerung der Zusatzgebühr im Jahr 2019 auf 7,81 € führen (vgl. Anlage 2). Aber auch ohne den Ausgleich des Defizites aus dem Jahr 2017 wäre für eine Kostendeckung eine Zusatzgebühr von 6,43 € –ohne die Anpassung der Grundgebühr - notwendig. Ausgehend von der derzeitigen Höhe der Zusatzgebühr in Höhe von 3,75 je m³ ergebe dies eine Steigerung um 2,73 € je m³. Vor diesem Hintergrund sind zum einem die Höhe der Benutzungsgebühr als auch mögliche Einsparpotenziale dringend zu überprüfen. Kostenrechnende Einrichtungen im Sinne des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind kostendeckend zu führen.

 

Die beigefügte Kalkulation stellt alternativ dazu auch die notwendige Anpassung der Zusatzgebühr bei gleichzeitiger zulässiger Anpassung der Grundgebühr dar.

 

Die Änderung bedarf einer entsprechenden Satzungsänderung. Mit Blick auf das Alter der bestehenden Gebührensatzung wird jedoch die Neufassung der Gebührensatzung empfohlen, welche als Anlage 1 beigefügt ist.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-11-10 SW_Gebührensatzung Ratzbek_Groß Wesenberg (114 KB)      
Anlage 2 2 2018-11-10 Abwassergebührenkalkulation Wesenberg (78 KB)      
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