Vorlage - 2018/15-035
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Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- des Archäologischen Landesamtes vom 22.10.2018,
- des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr SH vom 07.11.2018,
- Privat vom 15.08.2018
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- des Kreises Stormarn vom 22.11.2018,
- der AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH vom 03.12.2018.
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 04.01.2019 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.
Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung für das Gebiet Kathenkoppel", südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 sowie südwestlich Schulsteig einschließlich Haus Nr. 2a bis 22 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeinde-vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.11.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2, Neuaufstellung beschlossen und nach § 3 (2) BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB bestimmt.
Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 (Anlage 2) inklusive Begründung und die umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom 24.10.2018 bis einschließlich 23.11.2018 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nord-stormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Die öffentliche Auslegung wurde im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, den Lübecker-Nachrichten, Stormarner Ausgabe, am 16.10.2018 amtlich bekannt gemacht.
Während der Auslegung wurden aus der Öffentlichkeit eine Stellungnahme vorgebracht.
Die gemäß § 4 (2) BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände sind mit Schreiben vom 18.10.2018 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet. Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wurde verzichtet, da diese im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Einwendungen zur Planung vorgebracht haben.
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde hat mit Erlass vom 07.12.2016 zur dazugehörigen 7. Änderung des Flächennutzungsplanes bestätigt, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen und insbesondere keine Ziele der Raumordnung den verfolgten Planungsabsichten entgegenstehen. Die Flächennutzungsplanänderung ist seit dem 02.08.2017 wirksam.
Folgende Stellunghamen sind eingegangen:
Träger öffentlicher Belange / obere Verwaltungsbehörde
| Stellungnahme vom |
Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten, Referat Städtebau und Ortsplanung | |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck | |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | |
Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr | |
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein | ohne |
Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH | |
Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen | |
Vodafon Kabel Deutschland GmbH | |
Schleswig-Holstein Netz AG | |
Vereinigte Stadtwerke GmbH | ohne |
Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land | ohne |
Gewässerpflegeverband Heilsau | ohne |
AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH | |
Naturschutzverbände |
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Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. | ohne |
Naturschutzbund Deutschland, LV S-H. (NABU) e.V. | ohne |
AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein | ohne |
Öffentlichkeit
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Stellungnahme 1 für rückwärtig Schulsteig 20/22 |
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung).
Mit der positiven Beurteilung der privaten Stellungnahme ist eine Änderung der Festsetzungen für das unmittelbar südöstlich der Grundstücke Schulsteig 20 und 22 liegende Baufenster. Die Festsetzungen zur maximal zulässigen Geschossigkeit und zur Traufhöhe werden dem angrenzenden Baufenster angepasst. Damit gelten im gesamten Bereich südlich der Erschließungsstraße – ausgenommen die beiden Flächen für Doppelhäuser - die gleichen Festsetzungen. Diese Änderungen könnten zu einer Beeinträchtigung der Grundstücke Schulsteig 20 und 22 führen und sind daher als grundsätzliche Entwurfsänderung einzustufen, die erneut in das Beteiligungsverfahren gegeben werden muss. Da aber nur die Anlieger und Eigentümer der Grundstücke Schulsteig 20 und 22 betroffen wären, sind diese zur Beschleunigung des Aufstellungsverfahrens vor der Entscheidung der gemeindlichen Gremien bereits mit Schreiben vom 10.12.2018 über die mögliche Änderung und die Auswirkungen informiert und um Stellungnahme bis zum 04.01.2019 gebeten worden. Es sind 4 von 5 Stellungnahmen eingegangen. Eine der beteiligten Parteien hat sich nicht zu der Änderung geäußert, sondern zur Lage der Straße und den Auswirkungen auf das Grundstück. Dieser Einwand hätte bereits im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht werden müssen.
Eine andere Partei hat der geplanten Entwurfsänderung zunächst grundsätzlich widersprochen und das Nachreichen einer Begründung angekündigt.
Eingeschränkte Beteiligung der Anlieger und Eigentümer
| Stellungnahme vom |
Stellungnahme 2 (Schulsteig 20, Heidekamp) | |
Stellungnahme 3 (Eichenweg 18, Pronstorf) |
Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen.
Für den Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp kann der Satzungsbeschluss gefasst und die Begründung dazu gebilligt werden.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Beschlussempfehlung (Stand: 09.01.2019)
2) Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung (Stand: Entwurf 28.11.2017)
3) Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung (Stand: 26.11.2018)
4) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung(Stand: 26.11.2018)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1: Beschlussempfehlung (Stand: 09.01.2019) (635 KB) | ||||
2 | Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung (Stand: Entwurf 28.11.2017) (1594 KB) | ||||
3 | Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung (Stand 26.11.2018) (1672 KB) | ||||
4 | Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung (Stand: 26.11.2018) (791 KB) |