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Vorlage - 2018/15-035  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 2 - Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet "Kathenkoppel", südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 sowie südwestlich Schulsteig einschließlich Haus Nr. 2a bis 22
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heidekamp Entscheidung
22.01.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Beschlussempfehlung (Stand: 09.01.2019)  
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung (Stand: Entwurf 28.11.2017)  
Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung (Stand 26.11.2018)  
Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung (Stand: 26.11.2018)  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 04.01.2019 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung für das Gebiet Kathenkoppel", südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 sowie südwestlich Schulsteig einschließlich Haus Nr. 2a bis 22 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeinde-vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.11.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2, Neuaufstellung beschlossen und nach § 3 (2) BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB bestimmt.

 

Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 (Anlage 2) inklusive Begründung und die umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom 24.10.2018 bis einschließlich 23.11.2018 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nord-stormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Die öffentliche Auslegung wurde im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, den Lübecker-Nachrichten, Stormarner Ausgabe, am 16.10.2018 amtlich bekannt gemacht.

 

Während der Auslegung wurden aus der Öffentlichkeit eine Stellungnahme vorgebracht.

Die gemäß § 4 (2) BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände sind mit Schreiben vom 18.10.2018 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet. Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wurde verzichtet, da diese im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Einwendungen zur Planung vorgebracht haben.

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde hat mit Erlass vom 07.12.2016 zur dazugehörigen 7. Änderung des Flächennutzungsplanes bestätigt, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen und insbesondere keine Ziele der Raumordnung den verfolgten Planungsabsichten entgegenstehen. Die Flächennutzungsplanänderung ist seit dem 02.08.2017 wirksam.

 

Folgende Stellunghamen sind eingegangen:

 

Träger öffentlicher Belange / obere Verwaltungsbehörde

 

Stellungnahme vom

Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten, Referat Städtebau und Ortsplanung

10.12.2018

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

19.11.2018

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck

07.11.2018

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

22.10.2018

Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr

22.11.2018

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

ohne

Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH

23.10.2018

Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen

25.10.2018

Vodafon Kabel Deutschland GmbH

21.11.2018

Schleswig-Holstein Netz AG

08.11.2018

Vereinigte Stadtwerke GmbH

ohne

Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land

ohne

Gewässerpflegeverband Heilsau

ohne

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH

03.12.2018

 

Naturschutzverbände

 

Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.

ohne

Naturschutzbund Deutschland, LV S-H. (NABU) e.V.

ohne

AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein

ohne

Öffentlichkeit

 

 

Stellungnahme 1 für rückwärtig Schulsteig 20/22

15.08.2018

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung).

 

Mit der positiven Beurteilung der privaten Stellungnahme ist eine Änderung der Festsetzungen für das unmittelbar südöstlich der Grundstücke Schulsteig 20 und 22 liegende Baufenster. Die Festsetzungen zur maximal zulässigen Geschossigkeit und zur Traufhöhe werden dem angrenzenden Baufenster angepasst. Damit gelten im gesamten Bereich südlich der Erschließungsstraße – ausgenommen die beiden Flächen für Doppelhäuser - die gleichen Festsetzungen. Diese Änderungen könnten zu einer Beeinträchtigung der Grundstücke Schulsteig 20 und 22 führen und sind daher als grundsätzliche Entwurfsänderung einzustufen, die erneut in das Beteiligungsverfahren gegeben werden muss. Da aber nur die Anlieger und Eigentümer der Grundstücke Schulsteig 20 und 22 betroffen wären, sind diese zur Beschleunigung des Aufstellungsverfahrens vor der Entscheidung der gemeindlichen Gremien bereits mit Schreiben vom 10.12.2018 über die mögliche Änderung und die Auswirkungen informiert und um Stellungnahme bis zum 04.01.2019 gebeten worden. Es sind 4 von 5 Stellungnahmen eingegangen. Eine der beteiligten Parteien hat sich nicht zu der Änderung geäußert, sondern zur Lage der Straße und den Auswirkungen auf das Grundstück. Dieser Einwand hätte bereits im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht werden müssen.

 

Eine andere Partei hat der geplanten Entwurfsänderung zunächst grundsätzlich widersprochen und das Nachreichen einer Begründung angekündigt.

 

Eingeschränkte Beteiligung der Anlieger und Eigentümer

 

Stellungnahme vom

Stellungnahme 2 (Schulsteig 20, Heidekamp)

03.01.2019

Stellungnahme 3 (Eichenweg 18, Pronstorf)

04.01.2019

12.12.2018/03.01.2019

 

Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Für den Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp kann der Satzungsbeschluss gefasst und die Begründung dazu gebilligt werden.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1) Beschlussempfehlung (Stand: 09.01.2019)

2) Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung (Stand: Entwurf 28.11.2017)

3) Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung (Stand: 26.11.2018)

4) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung(Stand: 26.11.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Anlage 1: Beschlussempfehlung (Stand: 09.01.2019) (635 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung (Stand: Entwurf 28.11.2017) (1594 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung (Stand 26.11.2018) (1672 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung (Stand: 26.11.2018) (791 KB)      
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