Vorlage - 2018/14-059
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Hamberge vom 10.09.1997 (12. Nachtrag vom 12.12.2018) mit/ ohne folgende Änderungen
Sachverhalt:
Die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ hat im Jahr 2017 im Ergebnis ein Defizit erwirtschaftet. Gemäß Kommunalabgabengesetz soll dieses Defizit in den 3 Folgejahren ausgeglichen werden. Andernfalls ist es durch den allgemeinen Haushalt zu decken. Gemäß den vorliegenden Haushaltsplanentwürfen wird zudem auch für die Jahre 2018 und 2019 ein Defizit erwartet. Kostentreiber sind dabei hauptsächlich die anzupassenden Rückstellungen für die Klärteichentschlammung und die angepassten Verwaltungskostenanteile.
Vor diesem Hintergrund ist die Höhe der Benutzungsgebühr zu überprüfen. Kostenrechnende Einrichtungen im Sinne des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind kostendeckend zu führen. Gemäß beigefügter Kalkulation (vgl. Anlage 2) wäre rein rechnerisch eine Anpassung der Zusatzgebühr –ohne die Anpassung der Grundgebühr - von 2,90 € auf 3,87 € erforderlich. Die beigefügte Kalkulation stellt alternativ dazu auch die notwendige Anpassung der Zusatzgebühr bei gleichzeitiger zulässiger Anpassung der Grundgebühr dar.
Die Änderung bedarf einer entsprechenden Satzungsänderung, welche als Anlage 1 beigefügt ist.
Anlage/n:
Anlagen:Gebührenkalkulation
Satzung zur Änderung der Benutzungsgebühren
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-12-03 Abwasser Gebührenkalkulation 2019 (76 KB) | ||||
2 | 2018-12-03 Änderung Satzung Benutzungsgebühren Abwasser (87 KB) |