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Vorlage - 2018/12-048-01  

Betreff: Haushaltssatzung- mit Plan 2019
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2018/12-048
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-12-05 Haushaltssatzung geändert  
2018-12-05 Ergebnissplan geändert  
2018-12-05 Teilergebnisse geändert  
2018-12-05 Finanzplan geändert  
12_SW-Gebühren Betriebsabrechnung 2017  
12_MW Gebührenkalkulation 2019  

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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf 281 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird auf 281 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2019 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Barnitz verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

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Sachverhalt:

Der Finanzausschuss und der Bau- und Umweltausschuss der Gemeindevertretung Barnitz haben sich in ihrer gemeinsamen Sitzung am 27.11.2018 mit dem Haushaltsentwurf 2019 der Gemeinde Barnitz befasst und diesen mit Änderungen zur Beschlussfassung empfohlen. Auf dieser Grundlage wurden zwischenzeitlich folgende Änderungen in den Haushaltsentwurf eingearbeitet:

 

Veränderungen im Ergebnisplan

Ertrag

Aufwand

126030.5421100

Gemeindewehrführung; Ehrenamtl. Tätigkeit

 

   1.600,00 €

126030.5262000

Gemeindewehrführung; Ausbildung

 

  1.500,00 €

367810.5318000

Jugendarbeit; Zuwendung Musikschule

 

  1.000,00 €

541010.4131100

Gemeindestraßen; Förderung Infrastrukturmaßnahmen

-  3.400,00 €

 

551020.4131100

Grünanlage, Wanderwege; Förderung Infrastrukturmaßnahmen

   3.400,00 €

 

551020.5221000

Grünanlage, Wanderwege; Unterhaltung

 

  3.400,00 €

 

Summe der Veränderungen im Ergebnisplan

               -   €

   7.500,00 €

 

 

 

 

Veränderungen in der investiven Finanzplanung

Einzahlung

Auszahlung

126010.7832200

Beschaffung Einsatzschutzkleidung

 

   4.100,00 €

Summe der Veränderungen in der investiven  Finanzplanung

             -   €

4.100,00 €

 

 

 

 

Einzahlungen ./. Auszahlungen = geplante Veränderung Mittelbestand

 

- 11.600,00 €

 

Zusätzlich wurde in die mittelfristige Finanzplanung der Erwerb des Feuerwehrfahrzeuges mit einem Bruttobetrag an Auszahlungen in Höhe von 200.000 € sowie diezu erwartende Zuwendung als Einzahlung in Höhe von 35% der Nettoinvestition (168.000 €), mithin von 59.000 € eingeplant.

 

Entsprechend sind der Vorlage die so geänderte Haushaltssatzung 2019 mit ihrem Ergebnisplan, den von den Änderungen betroffenen Teilergebnisplänen und der Finanzplan dazu beigefügt.

 

Ferner sind die Ausschüsse mit folgenden Fragestellungen an die Verwaltung herangetreten, auf welche folgend kurz eingegangen wird. Weitergehende Erörterungen können sodann im Zuge Sitzung der Gemeindevertretung vorgenommen werden:

 

1.) Welche Positionen sind maßgeblich bei der Bewertung der Finanzkraft?
Die Finanzkraft errechnet sich aus den folgenden Steuerarten:

a) Einkommenssteuer,

b) Sonderanteil an der Einkommenssteuer auch Familienlastenausgleich genannt,

c) Umsatzsteuer

d) Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer unter Ansatz des jeweils geltenden Nivellierungssatzes für die Höhe der Hebesätze

 

2.) Wie wirken sich die geplanten Investitionen auf die Folgejahre im Ergebnisplan aus?

Im Jahr 2019 plant die Gemeinde hauptsächlich die Beschaffung von Vermögensgegenständen im Wertebereich zwischen 150 € netto bis 1.000 € netto je Stück. Diese Vermögenssgegenstände werden als so genannte Sammelposten pauschal in der Anlagenbuchführung erfasst und ebenso pauschal über 5 Jahre abgeschrieben. Ausgehend von der Summe der Investition in Höhe von 32.100 € fällt folglich Abschreibung in Höhe von gerundet 6.400 € über 5 Jahre für diese Gegenstände an. Zuschüsse und Zuwendungen für Vermögensgegenstände über 150 € netto je Stück werden als Sonderposten in der Bilanz passiviert und innerhalb des gleichen Zeitraumes, wie das Anlagegut abgeschrieben wird, aufgelöst. Im Gegensatz zur Abschreibung, welche als Aufwand die Ergebnisrechnung belastet, gehen die Auflösungsbeträge als Ertrag in die Ergebnisrechnung ein und entlasten diese.

 

3. Abrechnung und Kalkulation Schmutzwasserbeseitigung Benstaben

Der Vorlage beigefügt ist der Betriebsabrechnungsbogen für das Jahr 2017. In diesem Zusammenhang muss ein Tippfehler in der Vorlage zum Haushalt 2019 korrigiert werden. Richtigerweise muss der Betrag des Defizits „1.700 €“ und nicht „5.700 €“ heißen. Ebenso der Vorlage beigefügt wird die Vorauskalkulation der Verwaltung für das Jahr 2019. Beides lag den in der Haushaltsvorlage getätigten Aussagen zur Frage des Deckungsgrades der Einrichtung zugrunde. Gemäß der Vorauskalkulation wäre rein rechnerisch eine Gebührenabsenkung denkbar. Diese ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu empfehlen, In Anbetracht der relativ geringen Frischwasserverbrauchwerte können schon kleine Veränderungen in den Kosten wieder zu Gebührenerhöhungen führen. Der Ausgleich möglicher positiver Ergebnisse findet bilanziell über den Sonderposten „Gebührenausgleich“ statt. Erwirtschaftete Überschüsse können auf diesem Weg in den Folgejahren zur Deckung von Fehlbeträgen verwandt werden. Im Mittel ist es damit möglich die Gebühren weitgehend stabil zu halten.

 

Die Ergebnisse in den Kalkulationen basieren auf den Werten des Ergebnisplanes, bzw. der Ergebnisrechnung. Die in den Kalkulationen genannten Konten stimmen mit den Konten des Ergebnisplanes-, bzw. der Rechnung überein. Sie sind folglich mit dem Teilergebnisplan „538020 Mischwasserbeseitigung Benstaben“ abstimmbar. Einzig nicht Gegenstand der Finanzbuchhaltung sind die kalkulatorischen Zinsen. Die Werte des Anlagevermögens gehen aus dem Anlagenspiegel hervor.

 

Zur Frage der Klärteichentschlammung liegen aktuelle Werte aus anderen Gemeinden vor. Danach ist bei einer Entsorgung des Schlamms mit rund 250- 300 € je Tonne an Kosten zu rechnen. Eine Kostenschätzung bezogen auf die Klärteiche in Benstaben kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden, da hierzu noch Daten, wie beispielsweise die in den Teichen enthaltene Menge an Schlamm, dessen Dicke und dessen Belastung fehlen. Mit der Kostenermittlung für eine Klärteichentschlammung sollte ein geeignetes Ing.- Büro beauftragt werden. Die Kostenermittlung bedarf einer speziellen Sachkunde.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlagen: Haushaltssatzung 2019
Ergebnisplan 2019
geänderte Teilergebnispläne 2019
Finanzplan 2019
Betriebsabrechnung MW- Benstaben
Vorauskalkulation MW- Benstaben

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 1 2018-12-05 Haushaltssatzung geändert (91 KB)      
Anlage 1 2 2018-12-05 Ergebnissplan geändert (86 KB)      
Anlage 2 3 2018-12-05 Teilergebnisse geändert (79 KB)      
Anlage 3 4 2018-12-05 Finanzplan geändert (89 KB)      
Anlage 4 5 12_SW-Gebühren Betriebsabrechnung 2017 (71 KB)      
Anlage 5 6 12_MW Gebührenkalkulation 2019 (93 KB)      
Stammbaum:
2018/12-048   Haushaltssatzung- mit Plan 2019   Kämmerei   Beschlussvorlage
2018/12-048-01   Haushaltssatzung- mit Plan 2019   Kämmerei   Beschlussvorlage
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