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Vorlage - 2019/15-038  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathekoppel
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heidekamp Entscheidung
22.01.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 2, Neuaufstellung für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel soll geändert werden. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Erweiterung des Baugebietes durch Umwandlung der Grünfläche in Wohnbaufläche.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen. 

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeinde-vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde hat sich 2015 für die Wohnbauflächenausweisung südlich des Schulsteigs ausgesprochen. Hierzu wurde der Bebauungsplan Nr. 2 neu aufgestellt. Dieses Aufstellungsverfahren ist soweit abgeschlossen, dass demnächst mit der Erschließung begonnen werden kann.

 

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 werden ca. 11 Einzelhaus- und 4 Doppelhausgrundstücke geschaffen. Eine größere Anzahl war aufgrund der im Landesentwicklungsplan 2010 verankerten Wohneinheitenbeschränkungen nicht möglich. Daher ist im westlichen Planbereich eine private Grünfläche festgesetzt, die für eine Erweiterung vorgesehen ist. In der Begründung heißt es in Nr.3.2 „Der Geltungsbereich dieser Bauleitplanung berücksichtigt die gesamte für eine Siedlungsentwicklung prinzipiell geeignete Fläche. Aufgrund des begrenzten Entwicklungsrahmens bis 2025 kann die Fläche jedoch nur in Abschnitten erschlossen werden. Der westliche Teil des Plangebietes wird daher zunächst als Grünfläche festgesetzt, die zudem als Spielwiese genutzt werden kann. Ggf. wird die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplanes diesen Bereich auch für eine bauliche Nutzung vorsehen.“.

 

Das Land Schleswig-Holstein hat sich dafür entschieden, den bestehenden Landesentwicklungsplan (LEP) vor dessen Ablauf (2025) fortzuschreiben und zu ändern. Das Beteiligungsverfahren hierzu ist am 18.12.2018 gestartet. Einzelne Änderungen gegenüber dem LEP 2010 werden bereits ab dem Datum der amtlichen Bekanntmachung hierzu (17.12.2018) bei Abwägungs- und Ermessensentscheidungen der Landesplanungsbehörde berücksichtigt, um die Ziele der künftigen Planung zu sichern. Dieses gilt insbesondere für den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen. In Gemeinden, die den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen beachten müssen, können bereits ab Beginn des Beteiligungsverfahrens wieder bis zu 10 % beziehungsweise bis zu 15 % neue Wohnungen gebaut werden. Der Rahmen bezieht sich auf den Wohnungsbestand am 31.12.2017 und den Zeitraum 2018 bis 2030. Es ist geplant, dass nach Feststellung des LEP (voraussichtlich Ende 2020/Anfang 2021) wieder ein neuer Stichtag für die Geltung der wohnbaulichen Entwicklungsrahmen geben wird.

 

Gemäß Angabe des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein gab es am 31.12.2017 in der Gemeinde Heidekamp 196 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Es dürfen 15% neue Wohnungen (= 29,4) bis 2030 gebaut werden. Hiervon sind jedoch die mit dem Bebauungsplan Nr. 6 und der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 geschaffenen Wohneinheiten, Baulücken und ab dem 01.01.2018 entstandene Wohneinheiten abzurechnen. In der SHGT-Delegiertenversammlung am 23.11.2018 hat Innenminister Grote angekündigt, dass es zum Datum der Fertigstellung des LEP (voraussichtlich Ende 2020/ Anfang 2021) einen neuen Stichtag für den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen geben wird.

 

Die Gemeinde Heidekamp sollte die Möglichkeit nutzen, und frühzeitig mit der Überplanung der Grünfläche beginnen. Für den aktuellen Bebauungsplan liegen deutlich mehr Bewerbungen vor als Grundstücke zur Verfügung stehen. Mit der Erweiterung des Baugebietes könnte ein weiterer Teil bedient werden. Auch dir Vorhabenträgerin ist an einer zeitnahen Vervollständigung des Neubaugebietes interessiert.

 

Verwaltungsseitig wird daher der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Neuaufstellung empfohlen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist in diesem Fall nicht erforderlich. Er wird lediglich berichtigt.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

Lageplan der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Neuaufstellung  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (683 KB)      
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