Vorlage - 2019/21-049
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Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- Archäologisches Landesamt vom 27.02.2017
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein vom 28.02.2017
- Deutsche Telekom Technik GmbH vom 22.02.2017
- Vodafon Kabel Deutschland GmbH vom 22.03.2017
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- Kreis Stormarn vom 24.03.2017
- Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH vom 23.02.2017
c) nicht berücksichtig werden die Stellungnahmen
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 31.03.2017
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 09.05.2019 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen.
Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.
Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Westerau für das Gebiet Ortsteil Trenthorst, südlich der Gemeindestraße Trenthorst zwischen Hausnummern 26 und 32 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen) gebilligt: ...
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen, wobei Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Beteiligungsfrist auf 14 Tage verkürzt wird. Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 02.02.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 beschlossen und nach § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung und nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 inklusive Begründung in der Zeit vom 06.03.2017 bis einschließlich 06.04.2017 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Die öffentliche Auslegung wurde im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, den Lübecker-Nachrichten, Stormarner Ausgabe, am 24.02.2017 amtlich bekannt gemacht.
Die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die naturschutzverbände sind mit Schreiben vom 21.02.2017 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde nachrichtlich unterrichtet. Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden des Amtes Nordstormarn wurde verzichtet, da diese im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Einwendungen zur Planung vorgebracht haben.
Die Landesplanungsbehörde hat mit Bescheid vom 07.12.2016 bestätigt, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen und insbesondere keine Ziele der Raumordnung den verfolgten Planungsabsichten entgegenstehen.
Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
Träger öffentlicher Belange / obere Verwaltungsbehörde
| Stellungnahme vom |
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Landesplanungsbehörde | ohne |
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abt. IV Regionalplanung | ohne |
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Abt. Naturschutz, Forstwirtschaft, Jagd | ohne |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | ohne |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Immissionsschutz | |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz | ohne |
Landesamt für Denkmalpflege | ohne |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck | |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | |
Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr | |
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein | ohne |
Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen | |
Vodafon Kabel Deutschland GmbH | |
Vereinigte Stadtwerke GmbH, Bad Oldesloe | ohne |
AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH | ohne |
Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land | ohne |
Naturschutzverbände |
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AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände in SH | ohne |
BUND für Umwelt und Naturschutz | ohne |
Naturschutzbund Deutschland, Landesverband SH | ohne |
Sonstige |
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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben |
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung).
Seitens des Kreises Stormarn wurde die erhebliche Bedenken gegen die geplante Schmutzwasserbeseitigung vorgebracht. Probleme gab es auch bei der Regenwasserbeseitigung. Zwischenzeitlich ist ein Konzept zur Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Trenthorst mit dem zuständigen Fachdienst vorabgestimmt worden. Außerdem ist mit dem Grundstückseigentümer eine Vorabstimmung zur zukünftigen Abwasserbeseitigung statt. Die Ergebnisse sind in den neuen Entwurf übernommen worden. Aufgrund dieser größeren Entwurfsänderung ist ein erneuten Auslegungs- und Beteiligungsverfahren erforderlich. Der Zeitraum soll jedoch auf 14 Tage beschränkt und neue Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen zugelassen werden.
Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Beschlussempfehlung (Stand: 09.05.2019)
2) Erneuter Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 - Gesamt (Stand: 09.05.2019)
3) Erneuter Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 - Auszug (Stand: 09.05.2019)
4) erneuter Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9 (Stand: 09.05.2019)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1) Beschlussempfehlungen (Stand: 09.05.2019) (413 KB) | ||||
2 | 2) Erneuter Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9-gesamt (Stand: 09.05.2019) (2637 KB) | ||||
3 | 3) Erneuter Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9-Auszug (Stand: 09.05.2019) (2187 KB) | ||||
4 | 4) Erneuter Entwurf der Begründung (Stand: 09.05.2019) (929 KB) |