Vorlage - 2019/11-097
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Beschlussvorschlag:
Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschluss zum 31.12.2015 liegt der Gemeindevertretung vor. Nach Erläuterung durch das Mitglied vom Prüfungsausschuss, Herrn Staack, werden die Haushaltsüberschreitungen nachbewilligt und der Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresfehlbetrag ist über die Ergebnisrücklage auszugleichen.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 liegt vor. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass im ersten Schritt der örtliche Prüfungsausschuss den Jahresabschluss prüft.
Dem Prüfungsausschuss liegt der Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit seinen Bestandteilen gemäß § 95n Absatz 3 Gemeindeordnung vor. Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 58.779,54 € aus.
Zu den Prüfungshandlungen gehört:
- Überprüfung, ob der Haushaltsplan eingehalten worden ist.
- Überprüfung der Belege, dass sie sachlich und rechnerisch belegt worden sind.
- Überprüfung der richtigen Verbuchung der Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.
- Überprüfung der Vermögensverwaltung und des richtigen Nachweises des Vermögens.
- Überprüfung des Anhangs und des Lageberichts auf dessen Vollständigkeit.
Die Prüfung erfolgt anhand von Stichproben.
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