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Vorlage - 2019/11-105  

Betreff: Abrechnung der Kindertagesstätte "Badendorfer Spatzennest" für das Jahr 2018
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf
15.07.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Badendorf nimmt die Abrechnung der Johanniter Unfallhilfe e.V. für die Kindertagesstätte Badendorfer Spatzennest für das Wirtschaftsjahr 2018 zur Kenntnis und stimmt der ausgewiesenen Überdeckung in Höhe von 31.849,61 € zu.

 

Das Amt Nordstormarn wird gebeten, die o.g. Überdeckung vom Einrichtungsträger zurück zu fordern.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Durch die Johanniter Unfallhilfe e.V. wurde die Abrechnung für die KiTa Badendorfer Spatzennest für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgelegt (vgl. Anlage).

 

Der ausgewiesene Betriebskostenanteil beträgt laut Prüfung 139.246,88 €.

 

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 belief sich auf 171.096,49 €. Dieser Betrag wurde auch als Vorauszahlung geleistet. Insofern erhält die Gemeinde Badendorf eine Erstattung in Höhe von 31.849,61 € aus der geleisteten Vorauszahlung.

 

Als (nicht- öffentliche) Anlage sind die Originalabrechnung der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. sowie ein Plan-Ist-Vergleich beigefügt. Während die tatsächlichen Ausgaben vom Wirtschaftsplan nicht erheblich abweichen (≈ 0,89 %), hat sich insbesondere die Einnahmeseite stark gegenüber der Planung verbessert ( ≈ 15,99 %). Dies resultiert insbesondere aus den deutlich höheren Einnahmen bei den Elternbeiträgen in Kombination mit dem Sozialstaffelausgleich des Kreises (+ ≈ 15,92 %) sowie der höheren Förderung von Kreis/Land/Bund einschließlich der zusätzlichen Förderung der Personalkosten aufgrund des besseren Betreuungsschlüssels bei Elementrar-Ganztagsgruppen (+≈ 16,06 %).

 

Die Gemeinde hat durch das Objekt Mieteinnahmen in Höhe von 25.920 €, die in der Jahresabrechnung in den Fixkosten aufgeführt sind. Die Ausgaben für das Objekt belaufen sich auf 18.524,40 € (Unterhaltung, Versicherung, Abschreibung).

 

Der Kostenausgleich nach § 25 a Kindertagesstättengesetz für die Betreuung auswärtiger Kinder wird nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung zur Jahresabrechnung 2018 berechnet und von den Wohnsitzgemeinden angefordert. Der Gesamtbetrag des erstatteten Kostenausgleichs für das Kalenderjahr 2018 wird nach Zahlungseingang nachgereicht.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage: Abrechnung 2018 (abweichend von Vorlage nicht- öffentlich)

 

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