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Vorlage - 2019/17-068  

Betreff: Widmung von Gemeindestraßen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg
05.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Klein Wesenberg widmet als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein folgende Straßen dem öffentlichen Verkehr und stuft sie als Ortsstraßen i.S.d. § 3 (1) Nr. 3 a) StrWG ein:

  • Straße „Sterntalerweg“ im Bebauungsplan Nr.9, Flurstück 318 der Flur 6 der Gemarkung Klein Wesenberg,
  • Straße „Am Jacobsweg“ im Bebauungsplan Nr.9, Flurstück 313 der Flur 6 der Gemarkung Klein Wesenberg,
  • Straße „Am alten Zoll“ im Bebauungsplan Nr. 6, Flurstücke 3/37 und 8/31 der Gemarkung Klein Wesenberg.

 

Das Amt Nordstormarn wird gebeten, die Widmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Sachverhalt:

Die oben genannten öffentlichen Straßen sind inzwischen erstellt. Die erforderlichen Schlussabnahmen wurden durchgeführt. Im letzten Schritt sind die Straßen noch durch Beschluss der Gemeindevertretung auch rechtlich dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

 

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Anlage/n:

 

 

 

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