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Vorlage - 2019/17-069  

Betreff: Antrag auf Errichtung eines Waldfriedhofes
hier: Ergebnis der landesplanerischen Voranfrage
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2019/17-054
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
05.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan Waldfriedhof  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Stellungnahmen des Kreises Stormarn und des Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration SH - Landesplanungsbehörde hinsichtlich der gewünschten Errichtung eines Waldfriedhofes im Waldgebiet „Kuhkoppel“ zur Kenntnis.

 

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Projekt „Waldfriedhof in Klein Wesenberg“ der Herzogliche Oldenburgischen Verwaltung sind nicht gegeben. Die Gmeeinde Klein WEsenberg stimmt dem Projekt daher nicht zu.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

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Sachverhalt:

Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14.03.2019 mit dem Projekt „Waldfriedhof in Klein Wesenberg“ befasst. Die Verwaltung wurde gebeten, die planungsrechtliche Zulässigkeit und Umsetzbarkeit mittels einer landesplanerischen Voranfrage zu prüfen. Das Ergebnis liegt nunmehr vor. Sowohl der Kreis Stormarn als auch das Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration SH – Landesplanungsbehörde stimmen dem Vorhaben nicht zu.

 

Stellungnahme des Kreises Stormarn

3.Maßnahme:

a)Landschaftspflege:

Die Gemeinde fragt an, ob in dem Waldstück Kuhkoppel ein Ruheforst eingerichtet werden kann, geplant sind Urnenbeisetzungen am Fuße heimischer Baumarten. Aus naturschutzfachlicher Sicht kann dem Vorschlag aus folgenden Gründen nicht zugestimmt werden:

 

Der Wald ist als naturnaher Buchenmischwald mit u.a. Esche, Eiche und Hainbuche anzusprechen, der einen naturnahen Stockwerksaufbau aufweist, bestehend aus mehreren Baumschichten sowie einer dichten, ausgeprägten Strauch- und Krautschicht. Der Wald ist daher außerhalb der Wirtschaftswege schlecht zugänglich. Die Kuhkoppel besteht flächendeckend aus verschiedenen Buchenwaldtypen, die mglw. den geschützten FFH-Lebens-raumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie zugeordnet werden können. Es wurden außerdem mächtige Ulmen beobachtet, die als Besonderheit anzusprechen sind und auf wechselnde Feuchtigkeitsverhältnisse hinweisen könnten.

In der Waldfläche befinden sich zahlreiche gesetzlich geschützte Biotope, u.a. Bachschluchten, Bachläufe, Sümpfe, Kleingewässer, Bruch- und Sumpfwaldbereiche. Die genannten Biotopstrukturen, das kleinflächig stark bewegte Gelände und die wechselnden Standort- und Feuchtigkeitsverhältnisse bedeuten, dass es sich um eine sehr abwechslungsreiche Waldfläche handelt. Es können lichte, offene Bereiche unmittelbar neben tief eingeschnittenen, unzugänglichen und dunklen Räumen erlebt werden. Eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten findet hier Lebensraum, die entweder an nasse und feuchte oder an trockenere Bedingungen angepasst sind. In der Kuhkoppel existieren die vielfältigen und wechselhaften Bedingungen auf engem Raum nebeneinander. Daher stehen die Pflanzen- und Tierarten hier in einem ausgeprägten Beziehungsgefüge sowohl zueinander als auch zu der unbelebten Umwelt. Die Kuhkoppel kann daher als Wald von besonders hoher ökologischer Qualität, verglichen mit der heute rund um den Wald intensiv genutzte Kulturlandschaft, angesprochen werden.

 

Die Einrichtung eines Ruheforstes würde mit dem Ausbau vorhandener Wege sowie der Errichtung neuer Wege einhergehen, um Flächen zugänglich zu machen. In dem Wald wäre mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen und zunehmender Besucherzahl zu rechnen. Das bedeutet eine deutlich erhöhte Nutzungsintensivierung. Besucher würden sich zudem nicht ausschließlich auf den Wegen aufhalten, um einen Baum aufzusuchen. Eine Nutzungsintensivierung kann mit einer Beeinträchtigung der ökologisch wertvollen Waldbereiche, mglw. auch der Biotope, einhergehen.

 

Drei Brutvorkommen des Rotmilans aus den Jahren 2013, 2014 und 2018 sind für den Nordteil des Gebietes bekannt. Durch die Nutzungsintensivierung der Waldflächen werden mglw. artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst. Vor allem die Störung der Brutplätze könnte zur Beeinträchtigung der lokalen Population führen.

 

Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet Westerautal. In der Verordnung werden die naturnahen Waldbestände mit einer hohen floristischen und strukturellen Vielfalt explizit als Schutzgegenstand erwähnt. Der Landschaftsraum besitzt eine besondere Bedeutung für den örtlichen und überörtlichen Lebensraumverbund. In diesem Naturraum soll u.a. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes wegen ihrer besonderen Bedeutung für die naturverträgliche Erholung, die naturraumtypischen Lebensstätten von Tier- und Pflanzengemeinschaften und die natürliche Geomorphologie erhalten und entwickelt werden. Es sind alle Handlungen verboten, die den Charakter verändern können, den Naturhaushalt schädigen, den Naturgenuss beeinträchtigen oder das Landschaftsbild verunstalten können. Dazu gehört bspw. die Anlage von Wegen, Abgrabungen, Aufschüttungen oder Veränderung der Bodengestalt auf andere Art oder Veränderungen an Gewässern.

 

Stellungnahme der Landesplanungsbehörde

Zu 3. gibt es keine landesplanerischen Anmerkungen. Auf die o. g. Stellungnahme des Kreises Stormarn wird jedoch verwiesen. Danach ist die Waldfläche für die Umsetzung der Planungsabsicht nicht geeignet.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage

Lageplan Waldfriedhof 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Waldfriedhof (208 KB)      
Stammbaum:
2019/17-054   Vorstelllung Projekt "Waldfriedhof in Klein Wesenberg"   Kämmerei   Berichtsvorlage
2019/17-069   Antrag auf Errichtung eines Waldfriedhofes hier: Ergebnis der landesplanerischen Voranfrage   Bauamt   Beschlussvorlage
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