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Vorlage - 2019/17-057-02  

Betreff: An-/Umbau des Feuerwehrgerätehauses
hier: Ergebnis der landesplanerischen Anfrage und Entscheidung über die Aufstellung eines Bauleitplanes
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2019/17-057
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
05.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Lageplan der landesplanerischen Anfrage  
2) Landschaftsplan (Auszug)  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung nimmt die Stellungnahmen des Kreises Stormarn und des Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration SH – Landesplanungsbehörde hinsichtlich der Erweiterung des Feuerwehrstandortes in Verbindung mit der Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen zur Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Schritte für die Umwidmung der landwirtschaftlichen Flächen durch Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan) und die damit verbundenen Kosten zu ermitteln.

Hierzu sollen mehrere Planungsbüros um eine Angebotsabgabe gebeten werden.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat sich in Ihrer Sitzung am 14.03.2019 mit verschiedenen Varianten zur Erweiterung des Standortes des Freiwilligen Feuerwehr Klein Wesenberg befasst und sich für die Variante 3 „Fertighalle hinter dem Altbestand“ ausgesprochen. Als nächster Schritt sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Daher wurde bei der beim Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration SH ansässigen Landesplanungsbehörde über den Kreis Stormarn angefragt, ob eine Erweiterung des Feuerwehrstandortes in Verbindung mit der Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen südlich der Alten Dorfstraße mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist. Bei der Wohnbauflächenerweiterung handelt es sich um die Fläche, die bereits im Landschaftsplan der Gemeinde Klein Wesenberg als Eignungsfläche für die Siedlungsentwicklung südlich der Alte Dorfstraße (siehe Anlage) dargestelltt ist.

 

Die Stellungnahmen des Kreises Stormarn und der Landesplanungsbehörde liegen nunmehr vor.

 

Stellungnahme des Kreises Stormarn

a) Städtebau:

Grundsätzlich bestehen gegen eine wohnbauliche Entwicklung auf der Fläche A keine städtebaulichen oder ortsplanerischen Bedenken, da diese Fläche bereits im Landschaftsplan als Siedlungserweiterungsfläche dargestellt. Es wird im Vorwege darauf hingewiesen, dass auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung eine Alternativenprüfung, mit den entsprechenden Anforderungen, erforderlich sein wird.

Gegen die Erweiterung des Standortes der FF Klein Wesenberg in Verbindung mit der Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen bestehen keine städtebaulichen oder ortsplanerische Bedenken, sofern eine mögliche Lärmschutzproblematik im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung untersucht wird

 

b) Landschaftspflege:

Fläche A: Standorterweiterung Freiwillige Feuerwehr sowie Wohnbauflächenentwicklung:

Die Fläche ist im Landschaftsplan als Siedlungserweiterungsfläche dargestellt und steht nicht unter Landschaftsschutz. Insofern bestehen zu den Planungsabsichten keine grundsätzlichen Bedenken. Im Hinblick auf den Flächenzuschnitt verweise ich auf die Darstellungen in der Entwicklungskarte sowie den Erläuterungen im Landschaftsplan. Demnach sind hinsichtlich der Einbindung in das Landschaftsbild besondere Anforderungen verbunden. Eine umfangreiche Einbindung (Ausgleichsflächen) nach Süden und nach Westen sind daher Voraussetzungen dieser baulichen Entwicklung. Zudem sind Pufferstreifen zu den Knicks und geschützten Teichbiotopen einzurichten.

 

Stellungnahme der Landesplanungsbehörde

Klein Wesenberg ist eine Gemeinde ohne zentralörtliche Einstufung im Ordnungsraum Lübeck und soll den örtlichen Wohnungsbaubedarf decken. Zur Bewertung der Planung aus landesplanerischer Sicht sind daher Angaben zu der Größe der Flächen und der Zahl der geplanten Wohneinheiten erforderlich.

Die Innenentwicklung hat Vorrang vor der Außenentwicklung. Neue Wohnungen sind vorrangig auf bereits erschlossenen Flächen im Siedlungsgefüge zu bauen. Bevor die Kommunen neue, nicht erschlossene Bauflächen ausweisen, ist von ihnen aufzuzeigen, inwieweit sie noch vorhandene Flächenpotenziale ausschöpfen können. Die Planunterlagen sind um diese Angaben zu ergänzen. (Ziff. 3.6.1 Abs. 3, 6 LEP 2010, Fortschreibung 2018).

Im Übrigen weise ich auf die Stellungnahme des Kreises Stormarn vom 11.07.2019 hin.

 

Aus Sicht des Referates für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht, werden ergänzend folgende Hinweise gegeben:

Im Hinblick auf den im § 1 Abs. 5 BauGB betonten Vorrang der Innenentwicklung ist die Gemeinde gefordert, gern. § 1a Abs. 2 BauGB Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung vorzunehmen und Ihrer Abwägungsentscheidung zugrunde zu legen.

Die Begründung zum Bauleitplan ist daher regelmäßig um entsprechende Ausführungen zu ergänzen.

 

 

Es kann festgestellt werden, dass grundsätzlich keine Einwände bestehen. Es ist jedoch eine Alternativflächenbetrachtung und -prüfung notwendig. Außerdem sind die Planinhalte zu konkretisieren. Dieses kann im Rahmen der Bauleitplanverfahren erfolgen.

 

Im nächsten Schritt ist die Flächennutzungsplan-Festsetzung „Fläche für Landwirtschaft“ über eine Änderung des Flächennutzungsplanes in „Wohnbaufläche“ und ggf. „Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr“ anzupassen. Parallel kann über die Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne nachgedacht werden.

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1) Lageplan der landesplanerischen Anfrage

2) Landschaftsplan der Gemeinde Klein Wesenberg (Auszug) 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Lageplan der landesplanerischen Anfrage (2369 KB)      
Anlage 2 2 2) Landschaftsplan (Auszug) (922 KB)      
Stammbaum:
2019/17-057   An- und Umbau der Feuerwehr Klein Wesenberg   Bauamt   Beschlussvorlage
2019/17-057-01   An- und Umbau der Feuerwehr Klein Wesenberg   Kämmerei   Beschlussvorlage
2019/17-057-02   An-/Umbau des Feuerwehrgerätehauses hier: Ergebnis der landesplanerischen Anfrage und Entscheidung über die Aufstellung eines Bauleitplanes   Bauamt   Beschlussvorlage
2019/17-057-02-01   An-/Umbau des Feuerwehrgerätehauses hier: Vorstellung einer Vorplanung   Kämmerei   Beschlussvorlage
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