Vorlage - 2019/23-057
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Beschlussvorschlag:
Nach öffentlicher Beratung beschlossen:
a) der Haushaltsplan für das Jahr 2020
b) die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn für das Jahr 2020
Der Amtsausschuss ermächtigt gemäß § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 4 Gemeindeordnung den Amtsdirektor bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Sachverhalt:
Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes basiert auf:
- den Rechnungsergebnissen des Jahres 2018
- den Ergebnissen der Planung im Zuge des 1. Nachtragshaushaltes 2019
- hinsichtlich die Berechnung der vorläufigen Amtsumlage auf den hochgerechneten Werten des Jahres 2019
- und den als Vorschlag durch die Amtsverwaltung eingebrachten Vorhaben für das Jahr 2020.
Der Haushaltsplan des Amtes Nordstormarn umfasst den insoweit selbständigen Teilhaushalt der Grundschule Zarpen, bestehend aus drei Produktbereichen:
211020 – Grundschule Zarpen
211021 – offene Ganztagsschule Zarpen
241010 – Schülerbeförderung Grundschule Zarpen.
Der Schulverband Zarpen hat über seinen Haushalt am 02.09.2019 in eigener Verantwortung beschlossen. Die weiteren Ausführungen beziehen deshalb diese Teilhaushalt nicht mit ein.
a) Ergebnisplan:
Der Ergebnisplan des Jahres 2020 kann nicht auf die positiven Effekte der Vorjahre zurückgreifen. Erstmals stagniert im Vergleich zu den Vorjahren die Finanzkraft der Gemeinden und ist im direkten Vergleich mit dem Finanzausgleich des Jahres 2019 sogar leicht rückläufig. Dies liegt vor allem an den im Saldo zurückgegangenen Gewerbesteuererträgen der Gemeinden. Die Finanzkraft ist mit wesentliche Grundlage für die Erhebung der Amtsumlage. Der Haushaltserlass des Landes Schleswig Holstein liegt zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfs noch nicht vor. Jedoch ist auch aus dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld heraus nicht mit einer maßgeblichen Steigerung der im Rahmen des Finanzausgleichs zur Verfügung stehenden Verteilungsmasse an Schlüsselzuweisung zu rechnen. Im Gegensatz zu den letzten Haushaltsjahren geht aus diesen Gründen der vorliegende Haushaltsentwurf von einer insoweit stabil bleibenden Höhe der Erträge aus der Amtsumlage aus. Im Weiteren sinken die Zuschüsse zur Betreuung der Asylbewerber und Flüchtlinge weiter auf nunmehr geschätzte 40.000 € ab. Im Vergleich dazu betrugen die Zuschüsse im Jahr 2018 noch 81.925 €. Der Aufwand der Betreuung nimmt hingegen eher zu.
Im Bereich der Aufwendungen fallen die durch einmalige Umstände im Jahr 2019 entstandenen Einsparungen von rund 80.000 € bei den Personalaufwendungen weg. Die Höhe der Personalaufwendungen wurde zudem vorsorglich entsprechend der Höhe der Taririfabschlüsse der letzten Jahre angepasst. Darüber hinaus verschieben sich die Aufwendungen aus der für das Jahr 2019 geplanten Flachdachsanierung und Reparatur der Regenentwässerung des Amtsgebäudes in Höhe von 100.000 € auf das Haushaltsjahr 2020.
Diese gegenläufigen Entwicklungen führen im Ergebnisplan des Amtshaushaltes 2020 bereinigt um die einmaligen Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen zu einem strukturellen Defizit in Höhe von gerundeten 40.000 €. Das Gesamtdefizit des Ergebnisplanes 2020 beträgt, unter Herausnahme des Schulverbandes Zarpen, 149.000 €.
b) Finanzplan
Das Defizit des Ergebnisplanes wirkt sich entsprechend auch in der reinen monetären Betrachtung des Finanzplanes aus. Das Amt (ohne Schulverband Zarpen) wird voraussichtlich nur knapp seine laufenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen decken können. So geht der Finanzplan von einem leichten Überschuss in Höhe von 49.400 € aus, der insoweit für Investition zur Verfügung stünde.
Der investive Teil des Finanzplans sieht zum einem rein vorsorgliche Haushaltsansätze zum Erwerb, bzw, Verlängerung von Softwarelizenzen, zur Beschaffung von beweglichen Anlagevermögen im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung und Maschinen und technischen Anlagen vor. Des Weiteren umfasst er die jährliche Tilgung der Kreditverbindlichkeit.
Zudem wurden vorbehaltlich der Beschlussfassung der Gremien des Amtes über den Antrag der Amtswehrführung vom 30.08.2019 über das Konto: 7831100 Mittel in Höhe von 7.200 € zur Beschaffung der beantragten Gegenstände eingeplant.
Mittelfristig sieht der Amtshaushalt die Beschaffung einer neuen Finanzsoftware und in Verbindung damit die Aufwendungen für die notwendigen Schulungsmaßnahmen vor.
Im Saldo aller Ein- und Auszahlungen schließt der Finanzplan mit einem angenommenen monetären Defizit in Höhe von 10.500 €.
Anlage/n:
Anlagen: Haushaltssatzung 2020
Zusammenfassung der Ergebnisse des Haushaltsplanes 2020
Ergebnisplan 2020
Übersicht Teilergebnispläne 2020
Finanzplan 2020
Übersicht investive Teilfinanzpläne
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-09-13 Anlage Vorlage Haushaltsplanung 2020 (630 KB) |
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