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Vorlage - 2019/20-082  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wesenberg Entscheidung
30.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   
03.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2019-09-13 Anlage Vorlage Nachtragshaushalt 2019  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:

- der I. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2019

- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde
Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß § 95 b Gemeindeordnung hat die Gemeinde einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr aufzustellen, wenn unter anderem bisher nicht veranschlagte Aufwendungen und Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Dies war im laufenden Haushaltsjahr nicht der Fall.

 

Erhebliche Einbrüche in den Erträgen aus Gewerbesteuern auf der einen Seite sowie Minderausgaben auf der anderen Seite lassen die Aufstellung eines Nachtrages dennoch erforderlich werden. Hervorzuheben sind dabei die nicht angefallenen Aufwendungen und Auszahlungen für die Überprüfung und Reparatur der Brücke Bruhnkaten als auch für den Bau des Feuerlöschteiches in Fliegenfelde sowie für die Sanierung der Abwasserbeseitigungsanlagen. Dabei ist im Blick zu behalten, dass die Aufwendungen und Auszahlungen sich lediglich auf die Folgejahre verschieben.

 

Im Weiteren muss die Gemeinde im Jahr 2019 einen fast vollständigen Einbruch in den Gewerbesteuererträgen, sprich um rund 400.000 €, kompensieren. Dieser folgt zum einem aus Rückzahlungen von Gewerbesteuer aufgrund nachträglicher Veranlagungen durch das Finanzamt und zum anderen aus wegfallenden Vorauszahlungsbeträgen für das Jahr 2019. Insoweit ist auch für die Folgejahre mit zunächst erheblich verminderten Gewerbesteuererträgen zu rechnen. Diese gleichen sich nur in Teilen durch geminderte Aufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage wieder aus.

 

Diese und die weiteren mit dem I. Nachtrag in den Haushaltsplan eingearbeiteten Veränderungen des Jahres 2019 sind in der Anlage 1 dieser Beschlussvorlage aufgelistet. Es wird insoweit ergänzend darauf Bezug genommen.

 

Im Saldo verschlechtert sich der Ergebnisplan um 384.600 € gegenüber der Ursprungsplanung und weist nunmehr ein Defizit von 542.900 € aus.

 

Im investiven Bereich verringern sich die veranschlagten Auszahlungen gegenüber der Ursprungsplanung um 75.500 €. Im Saldo aller Veränderungen vermindert sich im Jahr 2019 voraussichtlich der Bestand an liquiden Mitteln um insgesamt 484.500 €, was gegenüber der Ursprungsplanung eine weitere Minderung um 309.100 € ist. Im Ergebnis stellt sich die Liquiditätsentwicklung ausgehend vom Abschluss zum 31.12.2018 im Jahr 2019 wie folgt dar:

Abschluss Finanzrechnung am 31.12.2018

   1.406.423,94 €

abzügl. kurzfristige Verbindlichkeiten zum 31.12.2018

-     269.947,00 €

zuzügl. kurzfrsitige Forderungen zum 31.12.2018

      187.192,00 €

zuzügl. geleistete Vorauszahlung zum 31.12.2018

      148.608,00 €

bereinigter Mittelbestand zum 31.12.2018

   1.472.276,94 €

davon bereits gebunden durch:

 

übertragene Haushaltsmittel für Investitionen

      147.759,00 €

bereinigter Mittelbestand zum 31.12.2018

   1.324.517,94 €

 

 

abzüglich voraussichtlicher Mittelfehlbetrag 2019

-     484.500,00 €

voraussichtlicher Mittelbestand zum 31.12.2019

      840.017,94 €

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlagen: - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019
- Übersicht eingearbeitete Veränderungen im Jahr 2019
- 1. Nachtragsergebnisplan mit Teilübersicht
- 1. Nachtragsfinanzplan mit Teilübersicht über die investiven Ein- und
    Auszahlungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019-09-13 Anlage Vorlage Nachtragshaushalt 2019 (571 KB)      
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