Pressemitteilung des Kreises Stormarn (Coronavirus)
Der Kreis Stormarn ergänzt seine Allgemeinverfügung zu den Ladenöffnungszeiten
Abweichend dürfen Apotheken und Tankstellen an Sonn- und Feiertagen ganztägig für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden und auch an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag öffnen.
Die Anordnung gilt bis zum 19. April 2020. Die Allgemeinverfügung vom 19.03.2020 wird aufgehoben.
Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der beigefügten Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn.
Der Kreis Stormarn hat seine Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Kreises Stormarn (www.kreis-stormarn.de/bekanntmachungen) auf der Startseite unter „Bekanntmachungen“ amtlich bekanntgemacht.
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums 030 / 346 465 100.
Ergänzend auf Landesebene Bürgertelefon unter 0431 / 79 70 00 01 (werktags von 8:00 – 18:00 Uhr).
Bürgertelefon des Kreises Stormarn unter 04531 / 160 1160 (Mo - Do 09:00 - 15:00 Uhr, Freitag 09:00 - 12:00 Uhr)
Informationen für die Fachöffentlichkeit inkl. Fachinfo beim RKI: www.rki.de/ncov
Info für Bürgerinnen/Bürger: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html und https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus
FAQ der Landesregierung https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/faq_coronavirus_node.html
Corona Kreis Stormarn