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20.12.2022

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Westerau vom 27. November 2017 (1. Nachtrag vom 05.12.2022)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 sowie § 17 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2022 (GVOBl. Schl.-H., S. 143) und der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 – 4, Abs. 5 S. 1 – 4 sowie Abs. 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein i. d. F. der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl.S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. S. 564) sowie § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) vom 13.11.2019 (GVOBl. SH, S. 425) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Westerau vom 05.12.2022 folgende Satzung erlassen:

Artikel I

§ 3 erhält folgende neue Fassung:
  1. Die Grundgebühr beträgt für jeden Hauptwasserzähler 11,08 € für jeden angefangen Monat.
  2. Die Zusatzgebühr beträgt 3,69 € je m³ eingeleitetes Schmutzwasser.

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

23847 Westerau, 06.12.2022

gez. Petra Jürß
Bürgermeisterin

Vorstehende Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Westerau wird hiermit bekannt gemacht. Die Änderungssatzung kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 7, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Reinfeld (Holstein), 15.12.2022

gez. Jens Tietgen
Amtsdirektor

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