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24.12.2022

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Heilshoop vom 22. November 2007 (Gebührensatzung) (5. Nachtrag vom 12.12.2022)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 sowie § 17 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2022 (GVOBl. Schl.-H., S. 143) und der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 – 4, Abs. 5 S. 1 – 4 sowie Abs. 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein i. d. F. der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl.S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. S. 564) sowie § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) vom 13.11.2019 (GVOBl. SH, S. 425) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Heilshoop vom 12.12.2022 folgende Satzung erlassen:

Artikel I

§ 4 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:

„Die Zusatzgebühr beträgt bei der Schmutzwasserbeseitigung 3,90 € je m³ eingeleitetes Schmutzwasser.“

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

23619 Heilshoop, 22.12.2022,

gez. Jan Steen

Bürgermeister


Vorstehender 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Heilshoop wird hiermit bekannt gemacht. Der 5. Nachtrag kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A7, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Reinfeld (Holstein), den 22.12.2022
gez. Jörg Tietgen
Amtsdirektor


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