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24.12.2022

Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für die Ortsteile Ratzbek/ Fliegenfelde und Groß Wesenberg vom 06. Dezember 2018 (2. Nachtrag vom 08.12.2022)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 sowie § 17 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2022 (GVOBl. Schl.-H., S. 143) und der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 – 4, Abs. 5 S. 1 – 4 sowie Abs. 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein i. d. F. der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl.S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. S. 564) sowie § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) vom 13.11.2019 (GVOBl. SH, S. 425) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Wesenberg vom 08.12.2022 folgende Satzung erlassen:

Artikel I

§ 3 erhält folgende neue Fassung

1. Die Grundgebühr beträgt für jeden Hauptwasserzähler 6,00 € für jeden angefangenen Monat.

2. Die Zusatzgebühr beträgt 4,50 € je m³ eingeleitetes Schmutzwasser.

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

23858 Wesenberg, 22.12.2022

gez. Reinhard Dörge

Stellv. Bürgermeister


Vorstehende 2. Änderung zur Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für die Ortsteile für die Ortsteile Ratzbek/ Fliegenfelde und Groß Wesenberg wird hiermit bekannt gemacht. Die 2. Änderung kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A7, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Reinfeld (Holstein), den 22.12.2022
gez. Jörg Tietgen
Amtsdirektor

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