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17.11.2022

Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 10.11.2021 beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steingeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern) mit Bescheid vom 02.11.2022, Az.: IV 527 – 512.111.-62.093 (2.Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

Geltungsbereich 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst
Geltungsbereich 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Bauamt, Zimmer A1, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „www.amt-norstormarn.de“.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Reinfeld, den 14.11.2022                              Amt Nordstormarn – Der Amtsdirektor

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