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27.06.2022

Nachtrag&. Nachtragshaushaltssatzung der Amt Nordstormarn für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 18 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 113) in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung am 15.11.2021 durch den Amtsausschuss die folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht
um

vermindert
um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.
Nachträge

gegenüber
bisher

nunmehr
festgesetzt auf

1.

im Ergebnisplan der

Gesamtbetrag der Erträge

458.300  EUR

90.400  EUR

5.690.300  EUR

6.058.200  EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen

713.500  EUR

515.800  EUR

5.819.500  EUR

6.017.200  EUR

Jahresüberschuss

0  EUR

0  EUR

0  EUR

41.000  EUR

Jahresfehlbetrag

255.200  EUR

425.400  EUR

129.200  EUR

0  EUR

2.

im Finanzplan der

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit:

1.140.900  EUR

724.100  EUR

5.646.900  EUR

6.063.700  EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

592.900  EUR

495.600  EUR

5.538.200  EUR

5.635.500  EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions-tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

800.000  EUR

0  EUR

21.300  EUR

821.300  EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

921.400  EUR

50.000  EUR

326.500  EUR

1.197.900  EUR

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher 0  EUR

auf 800.000  EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher 0  EUR

auf 0  EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher 0  EUR

auf 0  EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von bisher 50

auf 50

§ 3

Die Amtsumlage wird von dem einheitlichen Satz 20,5% um 1,5% erhöht und auf 22,0% festgesetzt.

§ 4

Die Umlage für die Grundschule Zarpen wird geändert von 420.800,- auf 445.700,- EUR

§ 5

Die Produkte entsprechen einem Budget. Es gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 22 Absätze 1, 2 und 5 GemHVO-Doppik.

23858 Reinfeld, 15.11.2021                                                                           Amt Nordstormarn

                                                                                                                           Der Amtsdirektor

Vorstehende Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Nordstormarn für das Jahr 2021 wird hiermit bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 15.11.2021                                                                           Amt Nordstormarn

                                                                                                                           Der Amtsdirektor

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